GKV-Spitzenverband fordert bei Digitalisierung Anpassungen gesetzlicher Rahmenbedingungen

Berlin – Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat sich dafür ausgesprochen, die Chancen der Digitalisierung verstärkt zugunsten der Patientenversorgung zu nutzen. Dabei sei ein verantwortungsvoller und gesicherter Umgang mit Gesundheitsdaten nötig. Das Gremium forderte in diesem Zusammenhang vom Gesetzgeber, dafür zu sorgen, dass Patienten auch zukünftig „der Souverän“ ihrer Daten bleiben.
„Sie müssen darüber bestimmen können, wer zu welchem Zeitpunkt auf ihre Daten zugreifen, wer sie ergänzen darf und wem sie sie zur Verfügung stellen möchten“, heißt es in einem Statement des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbands. Dies müsse auch im Rahmen einer fortschreitenden Digitalisierung einfach und beherrschbar für alle Versicherten anwendbar sein.
Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat weitere Kriterien definiert, mit denen der Gesetzgeber entsprechende Rahmenbedingungen für die Digitalisierung schaffen soll. So sieht der Verwaltungsrat in einer leistungsstarken und sicheren Telematikinfrastruktur (TI) eine wesentliche Voraussetzung für alle digitalen Anwendungen.
„Deshalb muss die zurzeit im Aufbau befindliche TI die zentrale Infrastruktur für das Gesundheitswesen sein“, heißt es in dem Statement. Zugleich seien Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen nötig, um technische Innovationen wie neue Authentisierungsverfahren für den Zugang zur TI oder den Wechsel von Hard- auf Softwarekonnektoren kurzfristig nutzen zu können.
Nach Ansicht des Verwaltungsrates leistet zudem die elektronische Patientenakte einen wesentlichen Beitrag bei der Verbesserung der Patientenversorgung. Sie soll neben strukturierten medizinischen Informationen individuelle Gesundheitsdaten enthalten.
„Der Bereich dieser Datenbestände und Funktionalitäten ist kassenindividuell zu gestalten und soll in der Hoheit der Kassen liegen“, so der Verwaltungsrat. Er forderte, die Patientenakte nicht als isolierte Anwendung zu sehen, sondern als Anwendungs- und Speicherplattform der Versicherten für alle ihre Gesundheitsdaten. Gesetzlich sollte jedoch klargestellt werden, dass die elektronische Patientenakte ausschließlich durch Krankenkassen angeboten wird.
Dem Verwaltungsrat zufolge ist die Digitalisierung ein Prozess, der alle Bereiche der Gesellschaft betrifft und nicht in der alleinigen Finanzierungsverantwortung der GKV liegt. „Allen an der TI Teilnehmenden – Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken – und deren Anwendungen kommt eine grundsätzliche Investitionsverantwortung auch im Hinblick auf die Anpassung an zeitgemäße Standards zu“, heißt es in dem Statement.
Nach wie vor hält der GKV-Spitzenverband die gesetzlich bedingten „Konstruktionsfehler“ der gematik für eine Ursache der bisherigen Verzögerungen. Der Widerspruch zwischen der 100-prozentigen Finanzierungsverantwortung der GKV auf der einen Seite und der aufgeteilten Entscheidungsverantwortung auf der anderen Seite führe zu zeitraubenden Entscheidungsprozessen bei der Umsetzung der Digitalisierung.
„Um weitere für die Beitragszahlenden teure Blockaden zu vermeiden, müssen die Entscheidungsstrukturen der gematik daher gestrafft und die Gestaltungsverantwortung der Krankenkassen erweitert werden“, betonte der Verwaltungsrat.
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