Politik

Krankenhaus­gesellschaft kritisiert BSG-Urteil zu Beatmungsleistungen bei Frühgeborenen

  • Freitag, 2. August 2019
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Berlin – Das Bundessozialgericht (BSG) hat kürzlich in zwei Fällen entschieden, dass Kliniken die High-Flow-Nasal-Cannula-(HFNC)-Beatmungstherapie bei Frühgeborenen nicht wie eine ma­schi­nelle Beat­mung abrechnen können (Az.: B 1 KR 13/18 R und B 1 KR 11/19 R). Die Deutsche Krankenhaus­ge­sellschaft (DKG) hat dafür kein Verständnis.

„Die weltweit etablierte HFNC-Therapie als besonders schonendes Verfahren der Atemun­terstützung eines Frühchens nicht als der konventionellen Beatmung gleichwertig anzu­erkennen, ist ein weiteres Urteil, das die Versorgungsqualität außer Acht lässt“, sagte DKG-­Hauptgeschäfts­führer Georg Baum. Kliniken, die das weniger belastende Verfahren an­wen­deten, würden so in eine finanzielle Schieflage gebracht.

Baum bezieht sich auf zwei Urteil des BSG, in denen Krankenhäuser die DAK-Gesundheit und die AOK Rheinland-Pfalz/­Saarland auf die Übernahme von Kosten für das Verfahren verklagt hatten.

Bei dem Verfahren gegen die DA- Gesundheit hatte die klagende Klinik unter anderem 105 Beatmungsstunden kodiert und eine entsprechende Fallpauschale „P03C“ abge­rech­net. Auf den Gesamtbetrag von 39.951,85 Euro zahlte die Krankenkasse 30.801,44 Euro. Grund dafür war, dass die Atemunterstützung per HFNC bei der Ermitt­lung der Beat­mungs­dauer nicht zu berücksichtigen sei.

Das Sozialgericht und das Landessozialgericht entschieden zunächst im Sinne der Klinik. Der BSG hat diese Urteile aber jetzt aufgehoben und die Klage auf Zahlung weiterer 9.150,41 Euro Vergütung nebst Zinsen abgewiesen. „HFNC ist keine maschinelle Beat­mung im Sinne der maßgeblichen Kodierregel DKR 1001h“, begründet das BSG seine Entscheidung.

„Mit seiner aktuellen Rechtsprechung zu hat der erste Senat des BSG erneut eine Ent­schei­dung gegen fundierte medizinische Erkenntnisse getroffen“, kritisiert die DKG. Denn in der Hand erfahrener neonatologischer und pädiatrischer Intensivmediziner könne die HFNC invasivere und komplikationsreichere Beatmungsmethoden oftmals vermeiden, argumentiert die Krankenhausgesellschaft.

hil

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