Krankenhausgesellschaft kritisiert BSG-Urteil zu Beatmungsleistungen bei Frühgeborenen

Berlin – Das Bundessozialgericht (BSG) hat kürzlich in zwei Fällen entschieden, dass Kliniken die High-Flow-Nasal-Cannula-(HFNC)-Beatmungstherapie bei Frühgeborenen nicht wie eine maschinelle Beatmung abrechnen können (Az.: B 1 KR 13/18 R und B 1 KR 11/19 R). Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat dafür kein Verständnis.
„Die weltweit etablierte HFNC-Therapie als besonders schonendes Verfahren der Atemunterstützung eines Frühchens nicht als der konventionellen Beatmung gleichwertig anzuerkennen, ist ein weiteres Urteil, das die Versorgungsqualität außer Acht lässt“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Kliniken, die das weniger belastende Verfahren anwendeten, würden so in eine finanzielle Schieflage gebracht.
Baum bezieht sich auf zwei Urteil des BSG, in denen Krankenhäuser die DAK-Gesundheit und die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland auf die Übernahme von Kosten für das Verfahren verklagt hatten.
Bei dem Verfahren gegen die DA- Gesundheit hatte die klagende Klinik unter anderem 105 Beatmungsstunden kodiert und eine entsprechende Fallpauschale „P03C“ abgerechnet. Auf den Gesamtbetrag von 39.951,85 Euro zahlte die Krankenkasse 30.801,44 Euro. Grund dafür war, dass die Atemunterstützung per HFNC bei der Ermittlung der Beatmungsdauer nicht zu berücksichtigen sei.
Das Sozialgericht und das Landessozialgericht entschieden zunächst im Sinne der Klinik. Der BSG hat diese Urteile aber jetzt aufgehoben und die Klage auf Zahlung weiterer 9.150,41 Euro Vergütung nebst Zinsen abgewiesen. „HFNC ist keine maschinelle Beatmung im Sinne der maßgeblichen Kodierregel DKR 1001h“, begründet das BSG seine Entscheidung.
„Mit seiner aktuellen Rechtsprechung zu hat der erste Senat des BSG erneut eine Entscheidung gegen fundierte medizinische Erkenntnisse getroffen“, kritisiert die DKG. Denn in der Hand erfahrener neonatologischer und pädiatrischer Intensivmediziner könne die HFNC invasivere und komplikationsreichere Beatmungsmethoden oftmals vermeiden, argumentiert die Krankenhausgesellschaft.
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