Krankenhausplanung: AOK will mehr Qualitätsorientierung und ambulante Angebote

Berlin – Der AOK Bundesverband hat die gestern vorgelegten Vorschläge der Monopolkommission der Bundesregierung zur Krankenhausplanung in Deutschland begrüßt, zugleich aber angemahnt, sich stärker von der bisherigen Systematik zu lösen.
Die Frage der Sicherstellung nehme in dem Gutachten sehr viel Raum ein, während die qualitätsorientierte Konzentration der Krankenhauslandschaft zu kurz komme, sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, heute.
„Insgesamt brauchen wir eine klare Priorisierung der Versorgungsqualität gegenüber Trägervielfalt und räumlicher Nähe einer Klinik“, sagte sie. Sie kritisierte, die Monopolkommission sei „sehr stark im traditionellen sektoralen Denken verhaftet“.
„Versorgung und Sicherstellung auf dem Land können nicht rein stationär gedacht werden. Es braucht eine Umwandlung stationärer Strukturen in ambulante Versorgungszentren mit Möglichkeit zur Übernachtung“, betonte Reimann. Für diese „Ambulantisierung“ von Krankenhausleistungen brauche es einen klaren ordnungspolitischen Rahmen, so die AOK-Forderung.
In anderen Fragen begrüßte der Kassenverband die Analysen und Forderungen der Monopolkommission – etwa, die Krankenhausplanung der Bundesländer künftig auf Basis von Leistungsgruppen zu organisieren.
Danach sollte die derzeit bestehende Krankenhausrahmenplanung auf Basis von Betten und einzelnen Fachrichtungen ersetzt werden. An ihre Stelle sollten Versorgungsaufträge auf Basis von Leistungsgruppen treten, die festlegten, welche Leistungen eine Klinik erbringen und abrechnen könne.
Diese Leistungsgruppen hat das Land Nordrhein-Westfalen in seinem neuen Krankenhausplan 2022 ausgearbeitet. Der Plan unterscheidet zwischen Leistungsbereichen, zum Beispiel „Viszeralchirurgie“ und in ihnen enthaltenen Leistungsgruppen, zum Beispiel „Bariatrische Chirurgie“, „Lebereingriffe“, Ösophaguseingriffe“, „Pankreaseingriffe“ und „Tiefe Rektumeingriffe“.
„Wir teilen die Einschätzung der Monopolkommission, dass das Instrument der Leistungsgruppen den Qualitätswettbewerb im stationären Bereich stärken kann“, sagte Reimann.
Die AOK begrüßte außerdem die Forderung der Monopolkommission nach einer Stärkung der Rolle der Krankenkassen bei der „qualitätsorientierten vergleichenden Beratung im Rahmen der Krankenhauswahl“.
Neben der Beratung und Information der Versicherten sei aber auch wichtig, das Thema Qualität auf der strukturellen Ebene anzugehen: „Es kann nicht sein, dass Patientinnen und Patienten immer noch Gefahr laufen, in einem Krankenhaus zu landen, das bestimmte komplizierte Eingriffe nur wenige Male im Jahr durchführt“, so Reimann.
Die Monopolkommission hatte gestern das Sondergutachten „Krankenhausversorgung nach Corona: Wettbewerb, Planung und Finanzierung neu organisieren“ an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) übergeben.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: