Krankenhausreform: Bundesregierung erteilt Länderforderungen eine Absage

Berlin – Bei der Umsetzung der Krankenhausreform hat der Bund andere Vorstellungen als die Länder. Diese hatten sich im Bundesrat vor etwa zwei Wochen für deutliche Änderungen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) ausgesprochen. Das Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Für den 17. Dezember ist eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen im Gesundheitsausschuss des Bundestags angesetzt.
In einer Gegenäußerung nimmt die Bundesregierung nun Stellung zu den Forderungen der Bundesländer, mehr Freiheiten in der Umsetzung der Reform zu erhalten. Die meisten Vorschläge der Länder lehnt die Regierung dabei ab.
So erteilt die Bundesregierung der Forderung eine Absage, dass Fachärztinnen und -ärzte künftig etwa bei fünf Leistungsgruppen anstatt bei drei angerechnet werden können sollen. Im KHAG sei bereits ein flexiblerer Einsatz von Fachpersonal vorgesehen. „Darüberhinausgehende Erleichterungen erscheinen gegenwärtig nicht angezeigt“, schreibt die Regierung in ihrer Stellungnahme.
Rufe nach einer Möglichkeit der Unterschreitung von geplanten Mindestvorhaltezahlen werden ebenfalls abgelehnt. Die Rechtsverordnung über den Erlass der Mindestvorhaltezahlen soll frühzeitig erlassen werden, ein Inkrafttreten bis zum 31. März 2026 sei aber nicht möglich, heißt es aus der Regierung.
Auch das war eine Forderung der Länder gewesen, damit sie diese für ihre Krankenhausplanung besser berücksichtigen können. Die Regierung lehnt zudem die Streichung der geplanten Mindestmengen bei den onkochirurgischen Leistungen ab.
Keine Ausweitung der Standortdefinition
Auch bei der Definition der 2.000-Meter-Standortregelung bleibt die Bundesregierung standhaft und geht nicht auf die Forderung der Länder ein. Die Länder hatten eine Ausweitung auf 5.000 Meter gefordert. Die 2.000-Meter-Regelung beruhe aber auf einer Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) aus dem Jahr 2017, schreibt die Regierung.
Die Ausweitung der Definition „würde voraussichtlich zu Einbußen der Behandlungsqualität führen, da verwandte Leistungsgruppen und personelle sowie sachliche Ausstattung nicht mehr in einem engen räumlichen Bezug vorgehalten werden müssten“.
Dies könne insbesondere dazu führen, dass Patientinnen und Patienten im Notfall nicht mit der gebotenen Schnelligkeit in eine andere Abteilung des Krankenhausstandortes – etwa für Intensivmedizin – verlegt werden können, heißt es in der Stellungnahme weiter.
Allerdings verweist die Bundesregierung auch auf die erweiterten Kooperationsmöglichkeiten, die im KHAG bereits verankert seien. Damit werde den Ländern mehr Gestaltungsspielraum gewährt. Hierbei bleibt die Regierung auch hart gegenüber Forderungen nach mehr Spielraum für die Länder bei Entscheidungen über die geplante Zuweisung von Leistungsgruppen.
Die von den Ländern geforderte neue Leistungsgruppe „Neugeborene in Geburtskliniken“ wird ebenfalls abgelehnt, da die Versorgung gesunder Neugeborener an die stationäre medizinische Versorgung der Mutter geknüpft ist, heißt es in der Stellungnahme. Deshalb sei die entsprechende Ausweisung einer weiteren Leistungsgruppe nicht sinnvoll.
Weiter bleibt die Bundesregierung ebenfalls bei ihrer Position, die Vorhaltefinanzierung nicht anzutasten. Vorgesehen sind 60 Prozent der Betriebskosten als Vorhaltepauschale je Leistungsgruppe auszuzahlen. Hier hatten die Länder eine Prüfung der notwendigen Höhe der Finanzierung für eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser gefordert.
Auch bei der Frage, welche Tatbestände im Sinne des Krankenhaustransformationsfonds künftig gefördert werden können, lehnt die Bundesregierung die von den Ländern eingebrachten Vorschläge ab. Die Länder fordern etwa eine Ausweitung der Förderung für Fachkliniken, zur Aufrechterhaltung von Strukturen oder für die Erweiterung von Ausbildungskapazitäten.
Die Länder wollen zudem künftig ihren Anteil für den Transformationsfonds ebenfalls aus dem Sondervermögen Infrastruktur begleichen. Zur Erläuterung: Die Länder können 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen in ihren Landeshaushalten für Infrastrukturmaßnahmen einplanen. Dies geht aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz hervor. Diesen Vorschlag will die Bundesregierung zumindest prüfen.
Und: Der Bundesklinikatlas soll bleiben. Die Forderung der Länder, die vollständige Abschaffung des Onlineportals zu prüfen, erteilte die Bundesregierung eine Absage. Allerdings schreibt die Bundesregierung, dass weitere benötigte Anpassungen geprüft werden – um etwa Doppelstrukturen hinsichtlich Krankenhausvergleichsportalen zu vermeiden und Bürokratie zu minimieren.
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