Ärzteschaft

Krankenhausreform: Internisten wollen neue Leistungsgruppe Angiologie

  • Dienstag, 5. September 2023
/JJ Studio, stock.adobe.com
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Wiesbaden – Im Zuge der Krankenhausreform braucht es eine weitere Leistungsgruppe „Angiologie“. Das hat die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) heute gefordert. Derzeit sieht das Eckpunktepapier zur Krankenhausreform, auf das sich Bund und Länder im Juli geeinigt haben, keine entsprechende Leistungs­gruppe vor.

Derzeit sind dem Eckpunktepapier 65 Leistungsgruppen zufolge geplant, darunter die 60 in Nordrhein-West­falen (NRW) eingeführten Leistungsgruppen plus Infektiologie, Notfallmedizin, spezielle Traumatologie, spe­zielle Kinder- und Jugendmedizin und spezielle Kinder- und Jugendchirurgie. In einigen Wochen soll ein erster Gesetzentwurf zur geplanten Reform vorgelegt werden.

„Die Angiologie ist ein unverzichtbares Fach mit einem wachsenden Patientenkollektiv in der Inneren Medi­zin“, betonte der Internist Dirk Müller-Wieland und Vorsitzender der DGIM-Kommission „Struktur der Kranken­versorgung“ gestern bei einer Online-Veranstaltung der DGIM. Gerade in einer alternden Gesellschaft nehmen Erkrankungen der Arterien, Venen und anderen Gefäße zu.

„Ohne eine eigene Leistungsgruppe Angiologie erhält auch keine Klinik eine Vorhaltevergütung für angiologi­sche Leistungen – das bedroht die Angiologie vollständig in ihrer Existenz“, so Müller-Wieland. Schließlich könne es sich angesichts des finanziellen Drucks, der nach wie vor auf den Kliniken laste, kein Krankenhaus leisten, die Angiologie als „Zuschussgeschäft“ zu betreiben.

Sollte es keine stationäre Angiologie mehr geben, sei das auch für den niedergelassenen Bereich problema­tisch, warnt zudem der Internist und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Angiologie Wulf Ito. Hinter­grund sei, dass in der Weiterbildungsordnung auch stationäre Anteile vorgesehen seien, die dann nicht mehr erfüllt werden könnten.

Umstrittene Vorhaltefinanzierung

Der zweite stellvertretende Vorsitzende der DGIM und Direktor der Klinik für Nephrologie und Dialyseverfah­ren am Klinikum Lüdenscheid, Jan Galle, sieht die geplante Einführung einer Vorhaltevergütung positiv. Bloß sei bislang nicht abzusehen, dass sich die schwierige Finanzlage, in der fast alle Krankenhäuser derzeit stecken, durch die Reform verbessern werde, so Galle.

Er sorgt sich zudem, wie sich die Personallage weiter entwickeln wird. „Wir haben alle Sorge, dass das Kran­ken­hausreformgesetz ein Personaleinspargesetz wird.“ Damit meint er, dass mit den konkreten Definitionen und Personalangaben der Leistungsgruppen, Krankenhäuser künftig nicht einen Arzt oder eine Ärztin mehr einstellen werden als unbedingt nötig.

Ito sieht zudem die geplante Vorhaltefinanzierung kritisch, da kein zusätzliches Geld ins System fließen werde und lediglich die bestehende Finanzierung neu organisiert werde. Das führe aber dazu, dass Mehrleistung zu Verlusten führe und Leistungsreduktion zu Gewinn, kritisiert Ito. Problematisch sei auch, dass Verluste, die et­wa in einer Leistungsgruppe gemacht werden, nicht durch Mehrleistungen in einer anderen Gruppe kompen­siert werden könnten.

Er bezweifelt darüber hinaus, dass das geplante System flexibel genug ist, um künftig weitere Leistungs­grupp­en zu etablieren. „Was weg ist, ist weg“, konstatierte Ito. „Wenn es im jetzigen Anlauf keine Leistungs­gruppe Angiologie geben wird, wird es sie mit großer Wahrscheinlichkeit in Zukunft nicht mehr geben.“

Eine Chance der geplanten Krankenhausreform hingegen könnte aus Sicht des Hausarztes Marcel Schorrlepp die geplanten Level 1i-Krankenhäuser sein. Diese sollen künftig als sektorenübergreifende Versorger stationä­re und ambulante Konzepte darunter auch hausärztliche Leistungen verbinden.

„Unter diesem Dach kann eine breite Vielfalt an Leistungen, darunter diagnostische und pflegerische Leistun­gen erbracht werden“, so Schorrlepp. Für ihn als Hausarzt sei es interessant, wenn er bei Bedarf Patientinnen und Patienten in Notfallpflegebetten in einem solchen Haus unterbringen könnte. „Da wäre ich dankbar, wenn dort auch auf kardiologische, neurologische oder angiologische Expertise zurückgegriffen werden kann.“

cmk

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