Politik

Krankenhausreform: Karagiannidis deutet Umdenken bei Geburtshilfe an

  • Dienstag, 7. Februar 2023
/picture alliance, dpa, Swen Pförtner
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Berlin – An den Vorschlägen der Krankenhauskommission für eine Reform der Krankenhauslandschaft könnte es bei der Geburtshilfe noch Änderungen geben. Kritik, die bisherigen Pläne könnten für strukturschwache Regionen bei der Gynäkologie und Geburtshilfe zum Problem werden, stoßen auf offene Ohren.

Nach Ansicht des Intensivmediziners und Leiters des DIVI-Intensivregisters Christian Karagiannidis, der auch Mitglied der Regierungskommission Krankenhaus ist, sollten die grundversorgenden Krankenhäuser geburts­hilfliche Abteilungen nach der geplanten Krankenhausreform ebenfalls betreiben können.

Die Aussage entspricht nicht den bisherigen Plänen. Die Kommission hatte im Dezember des vergangenen Jahres ihren Vorschlag zu einer grundlegenden Reform der Krankenhauslandschaft vorgelegt.

Mit diesem Vorschlag ist die Einführung von drei Levels vorgesehen. Ein Krankenhaus eines Levels soll nur bestimmte Leistungen erbringen dürfen und Krankenhäuser der Stufe I sollten laut Kommission keine Geburtshilfeab­teilung betreiben dürfen. Dies wäre nur Krankenhäusern der Stufe II und III vorbehalten.

Bei einer Onlineveranstaltung der grünen Bundestagsabgeordneten Johannes Wagner und Armin Grau gab es gestern hingegen Kritik vonseiten der Teilnehmer hinsichtlich dieses Vorschlags. Die Versorgung in der Fläche sei gefährdet, wenn die Geburtshilfe nur in Level-II- und -III-Krankenhäusern erbracht werden könne, hieß es.

„Das mit der Geburtshilfe sehe ich inzwischen auch so“, betonte Karagiannidis. Er könne sich vorstellen, dass die Bund-Länder Runde, die derzeit die Krankenhausreform vorbereitet, die Geburtshilfe für alle Levels freige­ben werde. Allerdings müsse man diesbezüglich auch vorhandenen Pädiatrien berücksichtigen.

Für diese Öffnung müsste es demzufolge zwei Voraussetzungen geben, so Karagiannidis. Einerseits dürften Krankenhäuser Karagiannidis zufolge keine Risikoschwangerschaften betreuen, wenn keine Kinderklinik am Standort vorhanden ist. Ein Drittel der Geburtsverläufe sei nicht vorhersehbar. Zudem müsste es auch eine definierte Mindestanzahl an Geburten geben.

Derzeit beraten Bund und Länder monatlich die geplanten Reform. Anfang Januar startete die gemeinsame Beratung, Ende Februar ist das nächste Treffen anberaumt. Ziel ist es, bis zur Sommerpause zu einem gemein­samen Vorschlag zu kommen, der in der zweiten Jahreshälfte in ein Gesetzentwurf gegossen werden soll. Laut Zeitplan soll die Reform Anfang 2024 in Kraft treten.

cmk

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