Krankenhausreform: Lauterbach will mehr ambulante Behandlungen

Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will weniger Klinikübernachtungen für Behandlungen in Krankenhäusern. „Wir behandeln sehr viel stationär, was ambulant gemacht werden könnte“, sagte er heute im ZDF-Morgenmagazin.
Mit der geplanten Krankenhausreform sollen demnach Pflegekräfte durch das Wegfallen der „schweren Schichtdienste“ entlastet werden. Deutschland habe gemessen an der Bevölkerungszahl nicht zu wenige Pflegekräfte, sie würden nur sehr ineffizient eingesetzt, sagte Lauterbach.
Ziel sei es, alle dafür geeigneten Behandlungen als Tagesbehandlung durchführen zu können. So würden Nachtdienste wegfallen und Pflegekräfte entlastet.
Lauterbach bezog sich mit seinen Äußerung auf die Umsetzung entsprechender Empfehlungen der von ihm eingesetzten Krankenhauskommission. Demnach solle es Krankenhäusern bereits ab dem 1. Januar 2023 gestattet werden, sämtliche bislang vollstationär erbrachten Behandlungen als Tagesbehandlungen durchzuführen – soweit das medizinisch vertretbar ist.
Aufgrund des erheblichen medizinischen Fortschritts, der insbesondere die Patientensicherheit erhöht, sei das laut Kommission bei immer mehr Untersuchungen, Eingriffen und Behandlungen der Fall. Die Vergütung soll über eine Anpassung des diagnosebezogenen Fallpauschalensystems (DRG) geregelt werden.
Inwieweit diese geplanten Anpassungen zu einer kurzfristigen Entlastung der Krankenhäuser führen könnten, zeigen sich leitende Krankenhausmediziner eher skeptisch. So sagte Cihan Çelik, Leiter der Sektion Pneumologie am Klinikum Darmstadt: „Das sind strukturelle Änderungen, deren Wirkung uns in einer akuten Welle nicht helfen werden, aber für die Zukunft sicher wichtig werden.“
Ähnlich äußerte sich Peter Galle, Leiter der COVID-19-Station an der Universitätsmedizin Mainz. Der von der Regierungskommission vorgeschlagene Ausbau der Tagesbehandlung würde an der Universitätsmedizin Mainz keine Entlastung in der aktuellen Coronawelle bringen, da die Herausforderung bei der Behandlung von stationären Patienten liege – insbesondere bei der Versorgung von hochbetagten und schwer pflegebedürftigen Personen.
Mit dem von Lauterbach vorgelegten Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – die erste Lesung im Bundestag ist für morgen angesetzt – soll in einer ersten Phase zunächst der Personalbedarf bei einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern erfasst werden. Auf dieser Basis sollen den Krankenhäusern in einer Rechtsverordnung Vorgaben für die Personalbemessung gemacht werden.
Diese soll in drei Stufen eingeführt werden: Ab 1. Januar 2023 ist eine Erprobungsphase geplant. Vorgesehen ist der Test auf Normalstationen und in der Pädiatrie. Ab 2025 soll die Personalbemessung dann verbindlich sein und sanktioniert werden.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: