Politik

Krankenhausreform: Lauterbach will mehr ambulante Behandlungen

  • Dienstag, 18. Oktober 2022
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). /picture alliance, Bernd von Jutrczenka
/picture alliance, Bernd von Jutrczenka

Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will weniger Klinikübernachtungen für Behand­lun­gen in Krankenhäusern. „Wir behandeln sehr viel stationär, was ambulant gemacht werden könnte“, sagte er heute im ZDF-Morgenmagazin.

Mit der geplanten Krankenhausreform sollen demnach Pflegekräfte durch das Wegfallen der „schweren Schicht­dienste“ entlastet werden. Deutschland habe gemessen an der Bevölkerungszahl nicht zu wenige Pflegekräfte, sie würden nur sehr ineffizient eingesetzt, sagte Lauterbach.

Ziel sei es, alle dafür geeigneten Behandlungen als Tagesbehandlung durchführen zu können. So würden Nachtdienste wegfallen und Pflegekräfte entlastet.

Lauterbach bezog sich mit seinen Äußerung auf die Umsetzung entsprechender Empfehlungen der von ihm ein­gesetzten Krankenhauskommission. Demnach solle es Krankenhäusern bereits ab dem 1. Januar 2023 ge­stattet werden, sämtliche bislang vollsta­ti­o­när erbrachten Behandlungen als Tagesbehandlungen durchzu­führen – soweit das medizinisch vertretbar ist.

Aufgrund des erheblichen medizinischen Fortschritts, der insbesondere die Patientensicherheit erhöht, sei das laut Kommission bei immer mehr Untersuchungen, Eingriffen und Behandlungen der Fall. Die Vergütung soll über eine Anpassung des diagnosebezogenen Fallpauschalensystems (DRG) geregelt werden.

Inwieweit diese geplanten Anpassungen zu einer kurzfristigen Entlastung der Krankenhäuser führen könnten, zeigen sich leitende Krankenhausmediziner eher skeptisch. So sagte Cihan Çelik, Leiter der Sektion Pneumo­logie am Klinikum Darmstadt: „Das sind strukturelle Änderungen, deren Wirkung uns in einer akuten Welle nicht helfen werden, aber für die Zukunft sicher wichtig werden.“

Ähnlich äußerte sich Peter Galle, Leiter der COVID-19-Station an der Universitätsmedizin Mainz. Der von der Regierungskommission vorgeschlagene Ausbau der Tagesbehandlung würde an der Universitätsmedizin Mainz keine Entlastung in der aktuellen Coronawelle bringen, da die Herausforderung bei der Behandlung von stationären Patienten liege – insbesondere bei der Versorgung von hochbetagten und schwer pflege­be­dürftigen Personen.

Mit dem von Lauterbach vorgelegten Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – die erste Lesung im Bundestag ist für morgen angesetzt – soll in einer ersten Phase zunächst der Personalbedarf bei einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern erfasst werden. Auf dieser Basis sollen den Krankenhäusern in einer Rechts­verordnung Vorgaben für die Personalbemessung gemacht werden.

Diese soll in drei Stufen eingeführt werden: Ab 1. Januar 2023 ist eine Erprobungsphase geplant. Vorgesehen ist der Test auf Normalstationen und in der Pädiatrie. Ab 2025 soll die Personalbemessung dann verbindlich sein und sanktioniert werden.

afp/dpa/aha

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