Länder bestehen auf Eigenständigkeit bei Krankenhausreform

Magdeburg – Vor den anstehenden Gesprächen mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu einer Krankenhausreform haben die Gesundheitsminister der Länder ihrerseits eigene Eckpunkte beschlossen.
„Krankenhausplanung ist Ländersache und muss ohne Abstriche in Länderhand bleiben“, heißt es in einem Beschluss, der gestern am Rande einer Schalte der Ressortchefs bekannt geworden ist. Auch die Finanzierung des Krankenhaussystems soll demnach nicht verändert werden.
„Die Länder bekennen sich zu ihrer Finanzierungsverantwortung für die Krankenhausinvestitionen und fordern die Beibehaltung des dualen Krankenhausfinanzierungssystems", heißt es in dem Beschluss. Mittelfristig müsse es „Kraftanstrengungen" des Bundes geben, beispielsweise mit gezielten Förderprogrammen für Digitalisierung und Klimaschutz.
Zügig soll es bei den Regelungen zu den hohen Energiekosten sowie beim Inflationsausgleich gehen, fordern die 16 Landeministerinnen und Landesminister. Auch darüber wollen Bundes- und Landesminister heute sprechen.
Bei den im Bundesgesundheitsministerium (BMG) laufenden Beratungen zu einer Krankenhausreform wird „weiterhin erwartet, bereits bei der Erarbeitung der Empfehlungen der Regierungskommission engmaschig und frühzeitig einbezogen zu werden.“ Dafür benötige es die „notwendige Zeit und den geeigneten Rahmen“, heißt es weiter.
Bislang besteht die Kommission aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Länder oder andere Vertreter von Verbände wurden nur per Fragebogen und Kurz-Statements einbezogen, heißt es aus Kreisen von Verbänden.
Die Länder kündigen an, sich weiter in der Pflicht zu sehen, eine „verantwortungsvolle und bedarfsgerechte Krankenhausplanung“ auch bei der Notfallversorgung zu organisieren. Aus ihrer Sicht beachten sie bei ihrer Planung neben der demografischen Entwicklung, der Erreichbarkeit von Krankenhäusern sowie den medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritt auch die regionalen Gegebenheiten.
„Dementsprechend sind die Prioritäten bei der Krankenhausplanung im Lichte einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Versorgung weiterhin alleine durch die Länder festzulegen", schreiben die Länder in ihren Eckpunkten zur Reform.
Sie fordern auch eine gewisse Flexibilität bei der Umsetzung von Qualitätsvorgaben des Bundes sowie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Alle Vorgaben müssten sich „strikt am Verhältnismäßigkeitsprinzip" messen lassen, besonders mit Blick auf die Erreichbarkeit von Häusern, die Wirtschaftlichkeit sowie die Trägervielfalt.
Dabei setzten die Länder vor allem auf Öffnungsklauseln bei G-BA-Beschlüssen, Ausnahmeregelungen bei Mindestmengen sowie ein Veto-Recht bei G-BA-Regelungen, die in die Krankenhausplanung eingreifen. Bislang haben die Länder im G-BA bei einigen Themen ein Mitspracherecht, allerdings kein Stimmrecht.
Im Rahmen der anstehenden Krankenhausreform fordern die Länder auch mehr Gestaltungsmöglichkeiten: So soll es für „regionale sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen“ künftig „realistische Möglichkeiten für die Akteure vor Ort geben“, selbst „intersektorale Gesundheitszentren oder regionale Versorgungsnetzwerke abzubilden und deren Leistungen zu finanzieren“.
Dafür müsse es entsprechende Gesetze auf Bundesebene geben. „Der Bund muss den Ländern den notwendigen Instrumentenkasten für Entscheidungen vor Ort zur Verfügung“ stellen, heißt es weiter. Auch sprechen sich die Länder für eine „versorgungsorientierte Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung und für die Einführung der hierfür erforderlichen Hybrid-DRGs aus“.
Das System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) solle überprüft werden und „deutlich vereinfacht werden“ heißt es. „Zum Ausgleich von Härten des Fallpauschalensystems sind dauerhaft praxistaugliche Regelungen zur besseren Vergütung von Vorhaltekosten für bedarfsnotwendige Strukturen unabdingbar“, schreiben die Länder weiter.
Ähnliches gilt auch für die Digitalisierung: Neue Technologien müssten zügig zum Einsatz kommen, die bundeseinheitliche Telematikinfrastruktur sowie die Interoperabilität aller Systeme müsse gewährleistet werden.
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