Ärzteschaft

Krankenhausreform: Personal­bemessungsinstrument verbindlich verankern

  • Dienstag, 7. Mai 2024
Susanne Johna, Vize-Präsidentin der Bundesärztekammer. /Gebhardt
Susanne Johna, Vize-Präsidentin der Bundesärztekammer. /Gebhardt

Mainz – Das ärztliche Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) soll bei der geplanten Krankenhaus­reform gesetzlich verankert werden. Das forderten die Delegierten des 128. Deutschen Ärztetages heute.

Das System solle als verbindlicher Maßstab im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) für eine patienten- und aufgabengerechte ärztliche Personalausstattung für eine stabile und qualitativ hochwertige Versorgung aufgenommen werden, heißt es in einem entsprechenden Antrag.

Weiter forderte der Ärztetag die politisch Verantwortlichen dazu auf, für eine verlässliche Refinanzierung der erforderlichen ärztlichen Personalausstattung im Rahmen der geplanten Vorhaltefinanzierung zu sorgen.

Im bisherigen Referentenentwurf des KHVVG wurde das System bereits in der Begründung als Beispiel genannt, welche Maß­nahmen für die Festlegung von bundeseinheitlichen Kriterien für die vorgesehenen Leistungsgruppen berücksichtigt werden könnten.

Außerdem wird das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufgerufen, die Personalkosten für ärztliches, pflegerisches und sonstiges am Patienten und in der Logistik tätiges Personal auf Nachweis zu refinanzieren, anstatt die derzeit geplanten fall­zahlabhängigen Vorhaltekosten zu bezahlen.

Am 24. April gab es ein Gespräch mit dem BMG auf Arbeitsebene, berichtete Susanne Johna, BÄK-Vizepräsidentin. Sie sei beeindruckt von der professionellen Vorbereitung und dem ernsthaften Interesse der BMG-Mitarbeitenden an ÄPS-BÄK gewesen. Dieses Interesse deute sie als „klares Signal“, dass es das BMG ernst meine zu prüfen, ob das System in das Gesetz aufgenommen werde.

Das System sei derzeit in mehr als 30 Krankenhausabteilungen im zweiten Pretest im Einsatz, berichtete Johna weiter. Eine Klinik in Köln habe sich zudem bereit erklärt, ÄPS-BÄK im ganzen Haus einsetzen zu wollen.

Auch Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein und zusammen mit Johna für ÄPS-BÄK zuständig, erklärte, man sei im Zeitplan der Umsetzung. Er stellte den Delegierten das System live anhand einer beispielhaften Anästhesieabteilung einer Klinik vor.

In das System ÄPS-BÄK können viele Daten über eine Abteilung, darunter Anzahl an Ärztinnen und Ärzten, Fallzahlen, Bereit­schaftsdienste oder Ausfallzeiten eingegeben werden. Geprüft werden soll damit, wie weit der vorhandene Personalbestand von dem eigentlichen Bedarf entfernt ist. Das Instrument soll für Transparenz sorgen, in welchen Bereichen die Arbeitszeiten des ärztlichen Personals gebunden werden. Am Ende liefert das System eine Zahl an benötigten Vollzeitkräften für eine Abteilung.

cmk

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