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Krankenhausreform: So können sich Krankenhäuser schon jetzt vorbereiten

  • Dienstag, 12. November 2024
/upixa, stock.adobe.com
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Düsseldorf – Die Krankenhausreform wird für Kliniken und ärztliches Personal in den kommenden Jahren einige Veränderungen mit sich bringen. Die Voraussetzung dafür ist: Die Reform passiert den Bundesrat am 22. November und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Vorschläge, wie sich Krankenhäuser schon heute vorbereiten können, gab der Gesundheitsökonom Boris Augurzky gestern auf dem Deutschen Krankenhaustag.

Vorgesehen ist, dass die Bundesländer den Krankenhäusern erstmals 65 Leistungsgruppen zuordnen sollen. In Vorbereitung sollten sich Krankenhäuser auf ihre Kernkompetenzen fokussieren und sich von kleinen Leistungsgruppen trennen, schlug Augurzky, Leiter des Kompetenzbereichs „Gesundheit“ am Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) vor. Entsprechende personelle Anpassungen müssten damit einhergehen.

Weiter sollten Krankenhäuser schon jetzt Kooperationen mit anderen Kliniken auch landkreisübergreifend bilden und auf mehr als einen Partner setzen. Regionale Verbünde sind ebenfalls zu empfehlen, so Augurzky. Damit könnten Kliniken einfacher Schwerpunkte bilden und Mindestanforderungen für Leistungsgruppen besser erfüllen.

Entsprechende landkreisübergreifende Entwicklungen liefen bereits in einigen Regionen, vor allem in Süd­deutsch­land, berichtete Augurzky. Diese müssten weiter vorangetrieben werden.

Um sich gut auf die geplante Vorhaltefinanzierung von 60 Prozent der Betriebskosten vorzubereiten, rät Augurzky Kliniken, Leistungsgruppen mit hohen Fallzahlen anzustreben. Darüber hinaus sollten sich Kliniken von wenig komplexen, stationären Fällen lösen und die Ambulantisierung im eigenen Haus vorantreiben und ambu­lante Strukturen etablieren oder ausbauen.

Weiter ist in der Krankenhausreform ein Transformationsfonds von bis zu 50 Milliarden Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen, der Kliniken bei Umstrukturierungen unterstützen soll. Kranken­häuser sollten Schwer­punkte bilden und Standorte zu Zentralkliniken zusammenziehen und damit größere Einheiten schaffen, empfiehlt Augurzky.

Vor allem im ländlichen Bereich könnten zudem künftig sogenannte sektorenübergreifende Versorgungs­einrich­tungen wichtig werden, erklärte Augurzky weiter. Diese sollen ambulante und stationäre Versor­gungsformen unter einem Dach ermöglichen.

Bei Standortzusammenlegungen oder anderweitigen Umstruk­turierungen sollte man Altstandorte möglichst in diese Einrichtungen umwandeln und der Bevölkerung vor Ort diese Art der Versorgung anbieten, erläuterte Augurzky.

Wichtig sei, ein sektorübergreifendes Basisangebot in der Fläche zu schaffen und es mit einem Zentrum, also einem großen Klinikum zu verbinden. Dabei sollte die vorhandene Versorgung bei diesen Über­legungen in den Blick ge­nommen werden.

Denkbar seien modulartige Einrichtungen, mit mehr oder weniger Angeboten, wie etwa ein angedockter Sanitäts­dienst, Physiotherapie oder Apotheke. Im Ruhrgebiet brauche man beispielsweise weniger dieser Angebote, in an­deren ländlichen Gebieten müsste man Augurzky zufolge mehr anbieten.

Das Potenzial dieser Versorgungsform sei sehr hoch. Funktionieren könne das Prinzip hingegen nur, wenn die Ver­änderung insbesondere im ländlichen Bereich auch umgesetzt werden könne, betonte Augurzky.

cmk

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