Politik

Krankenkasse erhöht Zuschuss für künstliche Befruchtung

  • Freitag, 2. November 2012

Berlin – Paare mit unerfülltem Kinderwusch, die bei der BKK VBU versichert sind, dürfen sich freuen: Die gesetzliche Krankenkasse hat den Kostenzuschuss für künstliche Befruchtung von 50 auf 75 Prozent erhöht. Zudem hat sie auch den Kreis der Anspruchsberechtigten über den gesetzlichen Rahmen hinaus erweitert.

„Wir wollen nicht, dass sich Paare, die bei uns versichert sind, wegen Geldproblemen gegen eine Behandlung entscheiden müssen“, erklärte Helge Neuwerk, Stellvertreter des Vorstands der BKK VBU. Denn neben den medizinischen Aspekten, die bei einer Kinder­wunschbehandlung zu beachten sind, müssten viele Paare auch ein Augenmerk auf die finanziellen Belastungen legen. So mussten Betroffene bisher für jeden der meist drei Zyklen mit Eigenkosten von bis zu 1.500 Euro rechnen.

Die BKK VBU hat darüber hinaus per Satzung festgelegt, dass auch jüngere Paare eine Kinderwunschbehandlung durchführen lassen können. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Frauen und Männer mindestens 25 Jahre alt sein müssen, um die Behandlung in Anspruch nehmen zu können. Die Krankenkasse hat dagegen nun festgelegt, dass der erweiterte Kostenzuschuss auch Paaren gewährt wird, bei denen beide Partner das 20. Lebensjahr vollendet haben.

Gleichzeitig setzt sich die BKK VBU dafür ein, dass auch unverheiratete Paare einen Kostenzuschuss erhalten. Bisher dürfen nur Verheiratete bei der Kinderwunsch­behandlung unterstützt werden. „Ein Trauschein soll aber keine Bedingung für die Erfüllung eines Kinderwunsches sein und schon gar nicht für eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung“, so Neuwerk. Die Genehmigung der entsprechenden Satzungsregelung konnte der Krankenkasse zufolge bislang jedoch noch nicht erreicht werden.

hil

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