Krankenkassen erfüllen Vorgaben des Präventionsgesetzes

Berlin – Die gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr durchschnittlich 2,12 Euro je Versicherten für Präventionszwecke aufgewendet. Sie erfüllen damit die Vorgabe des sogenannten Präventionsgesetzes. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.
„Die Krankenkassen unterstützen die für die jeweiligen Lebenswelten Verantwortung Tragenden wie Träger von Kindertagesstätten und Schulen sowie Kommunen mit ihren Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention. Mit diesen fördern sie insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen in den Lebenswelten“, schreibt die Bundesregierung.
Länderspezifische Regelungen
Die Bundesregierung erinnert in ihrer Antwort daran, dass die Umsetzung des Präventionsgesetzes regional sehr unterschiedlich erfolgt. Zunächst hatte die sogenannte Nationale Präventionskonferenz im Februar 2016 bundeseinheitliche, trägerübergreifende Rahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten vereinbart und darin gemeinsame Ziele, Zielgruppen, Handlungsfelder und das Leistungsspektrum der jeweiligen Sozialversicherungsträger beschrieben.
Die Bundesrahmenempfehlungen waren die wesentliche Grundlage für die Erarbeitung von sogenannten Landesrahmenempfehlungen. „Inzwischen wurden in allen Ländern Landesrahmenvereinbarungen geschlossen“, informiert die Bundesregierung. Sie konkretisieren, wie die Präventionsleistungen vor Ort umgesetzt und koordiniert werden, heißt es in der Antwort auf die kleine Anfrage.
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