Krankenkassen erhalten mehr Hinweise auf Korruption

Berlin – Die Krankenkassen haben 2016 und 2017 deutlich mehr Hinweise auf mögliche Korruption und andere finanzielle Unregelmäßigkeiten erhalten als in den Jahren zuvor. Bei den Fehlverhaltensbekämpfungsstellen der Kassen seien gut 25.000 derartige Meldungen von extern eingegangen, teilte der GKV-Spitzenverband heute mit. Im Zeitraum 2014/2015 seien es lediglich rund 16.800 gewesen.
Bei den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und beim GKV-Spitzenverband sind Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet. Sie gehen Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten oder die „rechtswidrige Nutzung von Finanzmitteln“ in diesem Bereich nach. Dabei geht es insbesondere um Abrechnungsbetrug und Korruption. Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung, schalten die Krankenkassen die Staatsanwaltschaft ein.
Der GKV-Spitzenverband betonte, für das Aufdecken von Abrechnungsbetrug oder Korruption seien häufig Hinweise von Insidern ausschlaggebend. Nötig sei daher ein gesetzlicher Hinweisgeberschutz, „damit mehr Menschen sich trauen, auch auf Missstände im Gesundheitswesen hinzuweisen“.
Der Verband kritisierte zugleich, dass es nur in vier Bundesländern spezialisierte und landesweit zuständige Staatsanwaltschaften für die Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen gebe. „Ermittlungsverfahren im Bereich des Gesundheitswesens sind eine absolute Spezialmaterie“, gab der GKV-Spitzenverband zu bedenken.
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