Krankenkassen informieren über E-Patientenakten für alle

Berlin – Wenige Monate vor dem Start elektronischer Patientenakten (ePA) für alle Versicherten laufen direkte Informationen durch die gesetzlichen Krankenkassen an. Die Chefin des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer, sagte, die ePA sei „ein Riesenschritt“ auf dem Weg zur Digitalisierung des Gesundheitswesens.
„Sie kann zu dessen Herzstück werden, wenn jetzt alle Beteiligten – von den Apotheken über die Ärzteschaft bis zu den Krankenhäusern – gemeinsam mit den Krankenkassen an einem Strang ziehen, damit der praktische Nutzen schnell bei den rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten ankommt.“
Nach einem Gesetz der Ampelkoalition sollen alle Versicherten Anfang 2025 eine ePA von ihrer Kasse angelegt bekommen – es sei denn, man lehnt es für sich ab. Sie soll ein digitaler Speicher etwa für Angaben zu Medikamenten, für Befunde und Laborwerte sein und Patienten ein Leben lang begleiten.
Vorab müssen die Krankenkassen allen Versicherten umfassendes Informationsmaterial zur Verfügung stellen. Dies habe vor einigen Wochen begonnen und gehe in den nächsten Monaten kontinuierlich weiter, erläuterte Pfeiffer.
Doppeluntersuchungen sollen unnötig werden
Die Verbandschefin betonte: „Mit der ePA werden medizinische Daten besser und schneller verfügbar – so kann sie die persönliche medizinische Behandlung in Zukunft deutlich verbessern. Denn Zeit, die ansonsten für die Informationsbeschaffung benötigt wird, kann stattdessen für die konkrete Behandlung genutzt werden.“ Zudem könnten Doppeluntersuchungen vermieden werden, was Patienten, aber auch Ärzte entlaste.
Anlaufen soll die ePA für alle ab 15. Januar 2025 zunächst in zwei Modellregionen in Franken und Hamburg. Voraussichtlich vier Wochen später soll sie bundesweit für Patienten, Praxen, Kliniken und Apotheken nutzbar sein. Als wählbares Angebot, um das sich Versicherte selbst kümmern müssen, waren E-Akten bereits 2021 eingeführt worden. Sie werden bisher aber kaum verwendet.
Die künftige „ePA für alle“ soll von Anfang an Inhalte haben. Darunter soll eine Liste der eingenommenen Medikamente sein, die automatisch aus inzwischen üblichen elektronischen Rezepten erstellt wird.
Behandelnde Ärzte bekommen jeweils für 90 Tage ein Zugriffsrecht zum Lesen und Befüllen mit Daten – ausgelöst, wenn man in der Praxis oder Klinik die Versichertenkarte einsteckt.
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