KV Niedersachsen definiert Mindestanforderungen für elektronische Patientenakte

Hannover – Mindestanforderungen für die elektronische Patientenakte (ePA) im Versorgungsalltag in den Arzt- und Psychotherapeutenpraxen hat der Digitalisierungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) erarbeitet. Die Vertreterversammlung der KVN beschloss auf ihrer jüngsten Klausurtagung die Forderungen des Ausschusses einstimmig.
Die ePA soll ab dem 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen automatisch angelegt werden und Patientendaten digital zusammentragen. „Viele unserer Mitglieder haben zahlreiche Fragen und Wünsche zur ePA. Diese Fragen und Wünsche haben die Mitglieder des KVN-Digitalisierungsausschusses jetzt zusammengefasst“, erläuterte heute die Vorständin der KVN, Nicole Löhr.
Die konkreten Forderungen des Ausschusses und der KVN-Vertreterversammlung für eine schnelle und unkomplizierte Nutzung der ePA in den Praxen seien nur ein erster Schritt, so Löhr. Im Rahmen einer öffentlichen Fachdiskussion werde man die Forderungen weiter konkretisieren, um einen konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten führen zu können.
Vom Gesetzgeber verlangt die KVN unter anderem, eindeutig klarzustellen, dass die Information der Patienen zur ePA nicht durch die Praxen, sondern durch die Krankenkassen erfolgt. Diese sehe man in der dringenden Verpflichtung, die Versicherten über ihre Mitwirkungspflichten bezüglich der ePA zu informieren und über ihre Widerspruchsmöglichkeiten aufzuklären.
Zudem bestehen aus Sicht der KVN aktuell noch Unklarheiten bei konkreten Versichertenansprüchen sowie des Umfangs der rechtlichen Verpflichtung der Ärzte und Psychotherapeuten, die Patienten in spezifischen Konstellationen – zum Beispiel Minderjährige mit unterschiedlichen Sorgerechts-Verantwortlichen – aufzuklären. Hier gebe es bislang keine konkreten Vorgaben zu Lese- und Informationsrechten.
„Die Mitglieder des KVN-Digitalisierungsausschusses haben im Eckpunktepapier deutlich gemacht, dass eine funktionierende ePA einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten leisten kann und soll. Die ‚ePA für alle‘ muss aber einen deutlichen Mehrwert zu den derzeit von den Krankenkassen angebotenen elektronischen Patientenakten bieten. Dies ist leider in der nun für den Start der ePA vorgesehenen Basisversion nicht ausreichend erkennbar“, ergänzte Löhr.
Schon die erste Generation der ePA, die die Kassen seit Beginn 2021 anbieten mussten, habe wegen der unzureichenden Praktikabilität bei Patienten und Ärzten keine Resonanz gefunden. Die neue ‚ePA für alle‘, dürfe diesen Geburtsfehler nicht wiederholen. Hier müsse schnell nachgearbeitet werden, betonte die KVN-Vorständin.
In Richtung der Gematik formuliert die KVN die Erwartung, dass das Zusammenspiel aus PVS- und ePA-Aktensystem sowie Authentisierungsfunktionen in Summe funktionieren.
Hieraus ergebe sich der Bedarf, dass die Gematik die Vorgaben für alle beteiligten Systeme festlegt und auch konsequent durchsetzen muss – im Fall der PVS beispielsweise über die Implementierungsleitfäden sowie einer Verbindlichkeit dieser Leitfäden über die Konformitätsbewertung nach § 387 SGB V ab Anfang 2025.
Grundvoraussetzung für eine gelungene Integration der ePA in den Versorgungsalltag stelle zudem eine hinreichende Performance des Gesamtsystems dar, so die KVN. Ob eine solche Performance in der Realität erreicht wird oder nicht, sollte durch kontinuierliche Performance-Messungen im Feld ermittelt werden.
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