Krankenkassen sollen vertrauliche Spurensicherung erstatten

Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Opfer sexueller Gewalt stärker unterstützen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll künftig die vertrauliche Spurensicherung in Arztpraxen oder Kliniken erstatten, wie aus einem fachfremden Änderungsantrag der Großen Koalition für das Masernschutzgesetz hervorgeht. Der Antrag, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, sieht vor, dass das gerade dann gelten soll, wenn die Betroffenen vorher nicht bei der Polizei Anzeige erstattet haben.
„Leistungen zur vertraulichen Spurensicherung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch, einen sexuellen Übergriff, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung werden ergänzender Bestandteil des gesetzlichen Anspruchs auf Krankenbehandlung nach § 27 SGB V“, heißt es in der Begründung zum Antrag. Eine derartige Spurensicherung sei für die Beweisführung in etwaigen späteren straf- oder zivilrechtlichen Verfahren notwendig.
Der künftige Anspruch umfasst Leistungen zur Sicherung von beweistechnisch relevanten Spuren und eine den Anforderungen an eine Spurensicherung entsprechende Dokumentation beispielsweise der Verletzungen sowie Laborleistungen wie beispielsweise Untersuchungen auf K.O.-Tropfen oder Alkohol.
Damit umfasst ist dem Antrag zufolge auch der Transport und vor dem Hintergrund straf- und zivilrechtlicher Verjährungsfristen die gegebenenfalls notwendige langfristige Lagerung der entsprechenden Spuren beispielsweise in der Rechtsmedizin. Ärzte und Krankenhäuser sollten die Leistungen künftig mit den Krankenkassen abrechnen, ohne dass die untersuchte Person von der Krankenkasse identifiziert werden kann.
Die Kosten für das Material zur Spurensicherung ( Spurensicherungskits), notwendige Fortbildungen im Hinblick auf die Spurensicherung sowie mögliche spätere Analysen der sichergestellten Spuren soll die GKV nicht bezahlen. Diese Leistungen fielen weiter in die Finanzierungszuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden, heißt es.
Hintergrund der Neuregelung ist dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zufolge, dass für die Spurensicherung bei sexualisierter Gewalt im Vorfeld einer Strafanzeige keine einheitliche Regelung der Kostenübernahme besteht, wie das Ministerium der Funke Mediengruppe sagte.
Zu den Bundesländern, die sie finanzierten, gehörten etwa Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen und Brandenburg. Werde die Spurensicherung erst nach oder gleichzeitig mit einer Strafanzeige vorgenommen, trage die Polizei die Kosten. Spahn sagte, die Pläne sollten helfen, dass „frühzeitig eindeutige Beweise durch Ärzte anonym gesichert werden können, um mögliche Täter später auch zu überführen“.
Unterstützung erhielt Spahn aus Baden-Württemberg. Durch die Änderungen könnten Betroffene selbst entscheiden, ob und wann sie eine Anzeige erstatten wollten. Verletzungen würden gerichtsfest dokumentiert und Spuren oder Beweismaterialien gesichert und gelagert. „Das gibt den Betroffenen Sicherheit für eine mögliche Anzeige und wird dazu führen, dass mehr Betroffene die notwendige medizinische Versorgung nach Vergewaltigung oder sexueller Gewalt in Anspruch nehmen“, sagte Manne Lucha, Gesundheitsminister in Baden-Württemberg.
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