Praktisches Jahr: Regelung zu Krankheitstagen beschlossen

Berlin – Der Bundesrat hat langjährige Forderungen von Medizinstudierenden zum Praktischen Jahr (PJ) umgesetzt und der Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen zugestimmt.
Mit der Neuregelung können Studierende im letzten Abschnitt ihres Medizinstudiums bis zu zehn zusätzliche krankheitsbedingte Fehltage in Anspruch nehmen. Die Änderungen, die der Bundestag bereits im Frühjahr beschlossen hatte, können nun zum 1. November in Kraft treten.
Die Studierenden freut die künftige Trennung von Krankheitstagen und den regulären Fehltagen sehr. „Dass es nun zehn Krankheitstage im PJ gibt, ist längst überfällig“, sagte Lotti Holste, Präsidentin der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd).
Bis jetzt sei bei Fehltagen nicht zwischen Krankheit, Urlaub oder Lernzeit unterschieden worden. „Das hat dazu geführt, dass Studierende sich auch krank in die Klinik schleppen, um nicht den Jahresurlaub oder die kostbare Lernzeit am Ende vor dem Staatsexamen opfern zu müssen.“
„Es ist richtig, dass Krankheit künftig nicht mehr zulasten der ohnehin begrenzten Fehlzeiten im PJ gehen soll“, findet auch Margarita Karaivanova, Co-Vorsitzende des Ausschusses Medizinstudierende im Hartmannbund. Studierende dürften nicht vor die Wahl gestellt werden, krank zur Ausbildung zu erscheinen oder Nachteile im Studienverlauf in Kauf nehmen zu müssen.
Voraussetzung für die zusätzlichen Krankheitstage ist ein ärztliches Attest. Alternativ können die zusätzlichen zehn Tage bei einem wichtigen Grund nach entsprechender Glaubhaftmachung gewährt werden. Der Bundesrat wies am vergangenen Freitag darauf hin, dass die zusätzlichen Krankheitstage auch im Verwaltungsverfahren eindeutig erfasst werden müssen.
In der Bescheinigung über die praktische Ausbildung soll deshalb ein zusätzliches Feld beziehungsweise eine zusätzliche Zeile vorgesehen werden, in der Krankheitstage oder ein wichtiger Grund ausgewiesen werden können. Nach der Empfehlung des Bundesrates soll die Einführung der zusätzlichen Fehltage zudem in den entsprechenden Anlagen der Approbationsordnungen abgebildet werden.
Bundesrat fordert auch einheitliche Vergütung im PJ
Über die zusätzlichen Krankheitstage hinaus hat der Bundesrat eine Entschließung zur Vergütung von Studierenden im Praktischen Jahr gefasst. Die Bundesregierung soll prüfen, ob in einem weiteren Verordnungsverfahren eine bundesweit einheitliche monatliche Vergütung für Studierende im PJ geschaffen werden kann, refinanziert über das Krankenhausfinanzierungsgesetz.
Als Maßstab soll nach dem Vorschlag des Bundesrates der jeweils geltende monatliche Bedarf für Studierende herangezogen werden, die nicht bei ihren Eltern wohnen und der sich aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ergibt.
Auch dies nehmen die Studierenden mit Freude zur Kenntnis: „Der Auftrag an Minister Linnemann ist klar: Es gilt alle beteiligten Akteure an einen Tisch zu bringen, um endlich faire Ausbildungsbedingungen für alle PJ-Studierenden zu schaffen“, sagte Aljoscha Lorentz, Vizepräsident für Externes der bvmd.
Tagsüber in der Klinik, abends im Nebenjob: So sehe momentan für fast jeden zweiten PJ-ler die Ausbildung aus, erklärte Kay Dafler, Co-Vorsitzender des Ausschusses Medizinstudierende im Hartmannbund. „Ein Praktisches Jahr darf kein Luxus sein. Deshalb brauchen wir eine bundesweit verbindliche Mindestvergütung“, forderte er.
Hintergrund des Vorschlags des Bundesrates ist die bundesweit unterschiedliche Vergütungssituation im Praktischen Jahr. Mit einer einheitlichen und angemessenen Vergütung will er die Bedingungen für PJ-Studierende angleichen. Der vorgesehene Ausgleichsmechanismus soll zugleich verhindern, dass die ausbildenden Einrichtungen einseitig mit den zusätzlichen Vergütungsaufwendungen belastet werden oder ihnen daraus Wettbewerbsnachteile entstehen.
Einer aktuellen Hartmannbund-Befragung zufolge müssen 43 Prozent der befragten PJ-Studierenden neben dem Praktischen Jahr arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Gleichzeitig geben 61 Prozent an, regelmäßig Tätigkeiten ohne erkennbaren Lernwert übernehmen zu müssen.
Für die Hartmannbund-Studierenden macht dies deutlich, dass die aktuelle Reform nur ein erster Schritt sein kann. „Ärztinnen und Ärzte von morgen dürfen nicht die Botengänger von heute sein. Jede Stunde, die im PJ für Botengänge statt fürs Lernen draufgeht, fehlt später am Patientenbett“, betonte Dafler.
Sowohl eine klare Regelung für Krankheitstage als auch eine einheitliche Vergütung gehörten seit Jahren zu den Forderungen der Medizinstudierenden. Unterstützung erhielten sie dabei immer auch aus der Ärzteschaft. Erst beim 130. Deutschen Ärztetag im Frühjahr wurde erneut eine Verbesserung der Arbeits- und Lernbedingungen im Praktischen Jahr gefordert. Die Ärzteschaft setzt sich zudem für eine Reform des Medizinstudiums ein.
Diese mahnen die Studierenden auch jetzt wieder an: „Wir freuen uns sehr darüber, dass die Proteste der Medizinstudierenden in den letzten Jahren nun Früchte tragen. Aber die größeren Probleme in der Ausbildung zukünftiger Ärztinnen und Ärzte sind dadurch noch lange nicht gelöst“, sagte Márk Möller, Bundeskoordinator für das Praktische Jahr in der bvmd.
Damit Studierende gut für das sich verändernde Gesundheitssystem ausgebildet würden, müsse dringend das Medizinstudium reformiert werden. „Dafür werden wir uns in unserer Aktionswoche Ende Oktober weiter einsetzen“, erklärt er und verweist auf die Aktionswoche Ende des Monats, in der sich bundesweit Tausende Medizinstudierende für ein faires PJ und die Novellierung der Ärztlichen Approbationsordnung einsetzen wollen.
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