Politik

Bundesregierung plant bessere Bedingungen für Medizinstudierende im Praktischen Jahr

  • Donnerstag, 21. Mai 2026
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Berlin – Jahrelange Forderungen von Medizinstudierenden zur Verbesserung der Bedingungen während des Praktischen Jahres (PJ) haben jetzt offensichtlich Gehör bei der Politik gefunden: Der gestern veröffentlichte Entwurf einer Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen sieht deutliche Änderungen für Medizinstudierende im PJ vor.

So sollen dem Entwurf zufolge künftig bis zu zehn zusätzliche krankheitsbedingte Fehltage im PJ möglich sein, sofern ein ärztliches Attest vorliegt. Die zusätzlichen Tage sollen flexibel genutzt werden können, sind aber speziell für Krankheitsfälle gedacht.

Zugleich betont das Ministerium, dass es sich beim PJ um Studien- und nicht um Arbeitszeit handele. Die Fehlzeiten seien daher keine Urlaubs- oder Krankheitstage im arbeitsrechtlichen Sinne, sondern aus Sicht des Verordnungsgebers vertretbare Abwesenheitszeiten.

Auch bei der Vergütung sieht der Referentenentwurf Änderungen vor. Die bislang geltende Begrenzung der Geld- und Sachleistungen im PJ auf den BAföG-Höchstsatz soll entfallen. Krankenhäuser könnten die Höhe der Aufwandsentschädigung künftig frei festlegen und damit insbesondere im ländlichen Raum gezielt Anreize für Studierende schaffen, heißt es im Verordnungstext.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) setzt damit zentrale Forderungen der mehr als 116.000 Medizinstudierenden in Deutschland um. Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) verweist unter anderem auf ein Gespräch mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am 16. Januar dieses Jahres. Damals habe die Ministerin zugesagt, die Situation der Studierenden verbessern zu wollen.

Tatsächlich bedeuten die geplanten Änderungen für die Studierenden eine spürbare Entlastung. „Die neue Fehlzeitenregelung ist eine echte Erleichterung, weil nun endlich eine Krankmeldung möglich ist – ohne Sorge, dabei den Urlaub oder Lerntage vor dem dritten Staatsexamen (M3) zu verlieren“, sagte Aljoscha Lorentz, Vizepräsident für Externes der bvmd. „Nun gibt es ernsthafte Hoffnung auf dringend benötigte Verbesserung der PJ-Bedingungen.“

Auch Johanna Stedele, Bundeskoordinatorin für medizinische Ausbildung der bvmd, begrüßt den Verordnungsentwurf. Gerade Kliniken im ländlichen Raum werde nun ermöglicht, finanzielle Anreize zu schaffen und für Studierende attraktiver zu werden. Zugleich warnt sie davor, den Ausbildungscharakter des PJ aus dem Blick zu verlieren: „Das PJ ist vor allem zum Lernen da.“

Die bvmd fordert deshalb weiterhin Verbesserungen bei der Ausbildung der Studierenden im klinischen Alltag. Es müsse mittelfristig sichergestellt werden, dass alle PJ-Studierenden mindestens den BAföG-Höchstsatz erhalten. „In Sachsen-Anhalt funktioniert das auch“, betont Stedele. Auch ein Mindestabstand von vier Wochen vor dem dritten Staatsexamen bleibe für eine angemessene Prüfungsvorbereitung unerlässlich, betonen die Studierenden.

Rückendeckung für ihre Forderungen erhalten die Medizinstudierenden seit Jahren durch die Ärzteschaft. Erst in der vergangenen Woche hatte der 130. Deutsche Ärztetag bessere Arbeits- und Lernbedingungen im PJ angemahnt.

In einem mehrheitlich beschlossenen Antrag hatte das Ärzteparlament die bisherige Fehlzeitenregelung als unzureichend kritisiert. Krankheitsbedingte Ausfälle müssten vollständig aus der Regelung herausgenommen werden. Es müsse möglich sein, bei Krankheit ohne schlechtes Gewissen oder Angst zu Hause zu bleiben, ohne ein unsicheres Härtefallverfahren durchlaufen zu müssen, hatten die Delegierten gefordert.

Zudem sprach sich der 130. Deutsche Ärztetag für eine bundesweit einheitliche und „faire und angemessene“ Vergütungsstruktur für PJ-Studierende aus. Die Aufwandsentschädigung müsse unabhängig von Förderhöchstdauer oder Anrechnungsfaktoren gezahlt werden. Zur Begründung verwiesen die Delegierten darauf, dass PJ-Studierende trotz ihres Ausbildungsstatus bereits „versorgungsrelevante Aufgaben im klinischen Alltag“ übernähmen.

Mit dem Verordnungsentwurf sollen zudem bestimmte im Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen angelegte Änderungen – unter anderem in der Bundesärzteordnung – umgesetzt werden.

Zielrichtung des Ende März vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes sind vereinfachte und beschleunigte Anerkennungsverfahren – ohne die fachlichen Anforderungen abzusenken.

Die Detailregelungen des Entwurfes dienen beispielsweise der Ermöglichung digitaler Anerkennungsverfahren sowie der Implementierung einer modernen Kenntnisprüfung als Berufszulassungsprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker.

ER/aha

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