Krebs: Neue S1-Leitlinie zur Priorisierung bei begrenzten Ressourcen

Berlin – Für die Versorgung und Priorisierung von Krebspatienten bei Ressourcenknappheit im Kontext der Pandemie gibt es eine neue S1-Leitlinie am Beispiel für gastrointestinale Karzinome.
Die Leitlinie gibt konkrete Handlungsempfehlungen für die Priorisierung beim kolorektalen Karzinom und beim Pankreaskarzinom. Sie ermögliche allerdings keine Priorisierung zwischen Gruppen, hob Jan Schildmann der Universität Halle-Wittenberg hervor. Man könne beispielsweise nicht zwischen einem Coronaerkrankten und einem Krebspatienten priorisieren.
Zu den Priorisierungskriterien zählen die zeitliche Dringlichkeit, die Erfolgsaussicht der Behandlung sowie die Überprüfung alternativer medizinischer Maßnahmen. Angesichts der Komplexität von Entscheidungen in der Onkologie lasse die Leitlinie bewusst einen Ermessensspielraum für die Einzelfallentscheidung, erläuterte Bernhard Wörmann von der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO).
Erarbeitet wurde die Leitlinie von der Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie (AIO) in der Deutschen Krebsgesellschaft und der DGHO. Eine Zusammenarbeit bestand mit einem Team des Cancer-COVID-Verbundes.
Neben qualitativen Interviews wurden auch Daten der AOK Plus aus Sachsen aus den Jahren 2015 bis einschließlich 2020 genutzt. Die Leitlinie gilt zunächst für maximal ein Jahr und soll mithilfe von weiteren Daten aus den Jahren nach 2020 ergänzt werden.
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