Krebsregister: Niedersachsens Landtag beschließt Gesetz
Hannover – Krebserkrankungen sollen in Niedersachsen künftig in einem neuen Register erfasst werden. Ärzte müssen dann neu diagnostizierte Fälle melden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Landtag heute verabschiedet. Hintergrund ist eine Vorgabe des Bundes. Die neue Datensammlung ist ein klinisches Krebsregister. Es soll helfen, Tumorerkrankungen effektiver und gezielter zu bekämpfen.
Ziel ist es, die Qualität der Versorgung krebskranker Menschen zu verbessern. Das neue Register soll parallel zum bestehenden epidemiologischen Krebsregister eingerichtet werden. Im epidemiologischen Register wird das Auftreten einer bestimmten Krebsart vor allem statistisch erfasst, damit regionale und zeitliche Häufungen bei Erkrankungen festgestellt werden können.
Das klinische Krebsregister soll alle Angaben zur Diagnose und Art der Therapie festhalten, um Aussagen zur Qualität der Behandlung und zum Behandlungserfolg treffen zu können.
Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) begrüßte die Entscheidung des Landtags. „Im Kampf gegen den Krebs sind wir einen großen Schritt weitergekommen, indem der Gesetzgeber die Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung in die Verantwortung der beiden Kammern legt“, sagte ÄKN-Präsidentin Martina Wenker.
Bereits seit 2015 besteht bei der ÄKN eine Projektgruppe, die mit dem Aufbau des Klinischen Krebsregisters befasst ist. „Uns ist besonders wichtig, dass das medizinische Gesamtkonzept von allen niedersächsischen Ärztinnen und Ärzten mitgetragen wird und es am Ende allen niedersächsischen Patientinnen und Patienten zugutekommt“, betonte sie.
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