Krisenkabinett beschließt Quarantäne für Reiserückkehrer nach Deutschland

Berlin – Deutsche, EU-Bürger und langjährig in Deutschland lebende Ausländer sollen künftig grundsätzlich für zwei Wochen in häusliche Quarantäne, wenn sie aus dem Ausland in die Bundesrepublik zurückkehren. Auf diese Empfehlung an die Bundesländer einigte sich das Corona-Krisenkabinett heute in Berlin.
Wie aus dem Beschluss hervorgeht, gilt die neue Regelung aber ab dem 10. April und nur für Menschen, die sich für mehrere Tage im Ausland aufgehalten haben – und damit nicht für Berufspendler. Außerdem gibt es Ausnahmen für bestimmte Gruppen wie etwa Lastwagenfahrer und medizinisches Personal.
Menschen, die weder Deutsche noch dauerhaft hier ansässig sind, dürfen wegen der Corona-Pandemie ohnehin schon seit Mitte März nur noch aus einem „triftigen Reisegrund“ nach Deutschland kommen. Das betrifft etwa EU-Bürger, die durch Deutschland in ihr Heimatland reisen. Grundsätzlich sind Einreisen aus Drittstaaten nur noch in ausgewählten Fällen zulässig.
Für Pendler sowie Geschäftsreisende und Servicetechniker, die für wenige Tage beruflich ein- oder ausreisen müssen, werde keine Quarantäne angeordnet, heißt es in dem Beschluss weiter. Gleiches gelte für Personen, die beruflich grenzüberschreitend Menschen, Waren und Güter auf der Straße, auf der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren müssten sowie für Reisende im Transit auf dem Weg in das Land ihres ständigen Aufenthalts.
Wer für einen mehrwöchigen Arbeitsaufenthalt einreisen wolle, müsse nachweisen können, dass eine zweiwöchige Quarantäne sichergestellt sei oder gleichwertige betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung gelten. Damit soll Saisonarbeitern vor allem in der Landwirtschaft die Tätigkeit in Deutschland ermöglicht werden.
Seit dem 16. März finden an den Grenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark in Abstimmung mit den Nachbarstaaten vorübergehend Grenzkontrollen statt.
In Grenzregionen, in denen es keine solchen Grenzkontrollen gebe, nutze die Bundespolizei die bestehenden Fahndungs- und Kontrollinstrumente, hieß es. Das bedeutet, dass auch Menschen, die von dort einreisen, in Quarantäne geschickt oder zurückgeschoben werden können, wenn sie von der Polizei im 30-Kilometer-Grenzraum angesprochen werden.
Die Bundesregierung will zudem mit einem neuen Kreditprogramm vor allem den Mittelstand einfacher mit dringend notwendigen Krediten versorgen und damit eine Pleitewelle verhindern.
Für Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronakrise stellt der deutsche Staat mehr als 1 Billion Euro zur Verfügung. Die bisher beschlossenen Maßnahmen summieren sich über alle staatlichen Ebenen hinweg auf 1,137 Billionen Euro, wie aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage von Linksfraktionschef Dietmar Bartsch hervorgeht.
Der Großteil der Summe entfällt laut Finanzministerium auf Garantien in Höhe von fast 820 Milliarden Euro. Größter Einzelposten ist der Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der die Finanzierung von Unternehmen sichern soll und dazu Garantien bis zu einer Gesamthöhe von 400 Milliarden Euro übernehmen kann.
Hinzu kommen Zahlungen wie etwa Kurzarbeitergeld, Soforthilfen für Kleinunternehmer und zusätzliche Ausgaben für das Gesundheitswesen. Gleichzeitig müssen der Aufstellung zufolge sowohl der Bund als auch Länder und Gemeinden mit Steuerausfällen kalkulieren.
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