Kritik an Entwurf für Pflegeentlastungsgesetz

Berlin – Kritik an den kürzlich vorgelegten Plänen für ein Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) äußern sowohl BKK Dachverband, AOK-Bundesverband als auch die Innungskrankenkassen.
Der Entwurf entspreche nicht den Erwartungen an einen „großen Wurf“ mit Blick auf eine nachhaltige Finanzierung oder Leistungsgestaltung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV), moniert der Dachverband der Betriebskrankenkassen.
Eine langfristige und solide Sicherung der Finanzierung müsse gezielt die strukturellen und demografischen Limitierungen berücksichtigen – eine Lösung für diese Problemstellung biete der vorliegende Entwurf leider nicht.
„Als größte Pflegekasse Deutschlands sehen wir die im PUEG vorgesehenen Leistungsverbesserungen positiv. Die Anhebungen bei Pflegesachleistungen und Pflegegeld sind überfällig. Allerdings vermissen wir in dem Gesetzentwurf eine nachhaltige und ordnungspolitisch sinnvolle Finanzierungslösung für diese Maßnahmen“, kommentierte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverband, Carola Reimann.
Das Versprechen einer dauerhaften finanziellen Stärkung der Pflegeversicherung durch zusätzliche Bundesmittel bleibe weiterhin uneingelöst. Bezüglich der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben dürfe sich der Bund aber nicht weiter aus der Finanzverantwortung stehlen. Man appelliere an die Bundesregierung, die Finanzierung durch Bundesmittel für versicherungsfremde Leistungen zu ergänzen.
Aus Sicht des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) greift der Gesetzentwurf „zu kurz“ und erfüllt nicht die selbstgesteckten Ziele der Ampelkoalition. Die geplanten Anhebungen und Dynamisierungen beim Pflegegeld und den Sachleistungsbeträgen würden nicht ausreichen, um die Kostensteigerungen durch höhere Löhne und allgemeine Teuerungen auch nur annähernd auffangen zu können. Zudem sei es „völlig inakzeptabel“, dass die Finanzierung allein über die Beitragszahlenden geregelt werden soll.
Wie bereits im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes würden allein die Beitragszahlenden in die Pflicht genommen, kritisieren auch die Innungskrankenkassen (IKK). Mit dem Gesetzentwurf werde die Finanzierung der Pflegeversicherung „weder nachhaltig noch gerecht stabilisiert“.
Der IKK verweist diesbezüglich auf „zeitnah umzusetzende Maßnahmen“, welche auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung geeint sind. Dazu gehört die steuerliche Gegenfinanzierung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, die Rückerstattung pandemiebedingter Zusatzkosten sowie die Herausnahme der Ausbildungskostenumlage aus den Eigenanteilen.
Laut des Verbandes würden allein die ersten beiden Maßnahmen ein Gesamtvolumen an 9,2 Milliarden Euro ausmachen – während die derzeit vorgesehene Beitragssatzerhöhung lediglich 6,6 Milliarden erbringen würde.
Des Weiteren fordern die Innungskrankenkassen die Bundesländer auf, ihre Finanzierungsverantwortung für die Investitionskosten der stationären Pflegeeinrichtungen wahrzunehmen. Zudem solle der Bund auf die Rückzahlung des 2022 gewährten Darlehens in Höhe von einer Milliarde Euro verzichten.
Klar abgelehnt wird von den Kassen die im Gesetzentwurf vorgesehene Rechtsverordnungsermächtigung für die Bundesregierung zu Anpassung des Pflegeversicherungsbeitragssatzes. Laut BKK Dachverband drohe so „ein Grundsatz der Rechtsstattlichkeit unterminiert“ zu werden. Für eine rechtsstaatlich solch einschneidende Normierung bestehe „kein nachvollziehbar begründbarer Handlungsbedarf“.
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