Kritik an kassenseitiger Kündigung der Rahmenvorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung

Berlin – Die Kündigung der bundesweiten Rahmenvorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung durch den GKV-Spitzenverband kritisierte heute Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), im Rahmen der digitalen KBV-Vertreterversammlung (VV).
Mitten in der Coronapandemie und zum Start des Impfbeginns in den Praxen scheue der GKV-Spitzenverband nicht davor zurück, die Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), die auf eine Reduktion des Regressrisikos für Vertragsärzte sowie Erleichterungen in Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsprüfung ausgerichtet gewesen seien, zu „torpedieren“. Hofmeister bezeichnete dies als „instinktlos und unverschämt“.
Die Rahmenvorgaben habe man erst im Mai vergangenen Jahres gemeinsam und einvernehmlich ohne Schiedsamt abgeschlossen. „Wir erleben also, dass auf gemeinsame Beschlüsse mit dem GKV-Spitzenverband kein Verlass mehr ist“, so Hofmeister. Dies stelle „eine bittere Erkenntnis und ein Abgesang auf die gemeinsame Selbstverwaltung“ dar.
Diese Kündigung, die vorgestern als „Einzeiler" an die KBV gegangen sei, stelle laut Hofmeister auch die Frage, wie viel Einfluss der GKV-Spitzenverband noch auf einzelne Krankenkassen habe. Diese hätten in den vergangenen Monaten auf Landesebene die Regelungen aus dem TSVG zur Wirtschaftlichkeitsprüfung regelmäßig unterlaufen.
„Anstatt zu helfen, fällt er uns in den Rücken. Dieses Verhalten deckt sich leider mit dem jüngsten Auftreten des GKV-Spitzenverbands im Bewertungsausschuss“, ergänzte KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen.
Auf Nachfrage beim GKV-Spitzenverband hieß es: „Die Vereinbarung, die erst im vergangenen Jahr in Kraft getreten war, wurde von uns gekündigt. Die Kündigung wird zum 31. Oktober 2021 wirksam.“ Es sei also noch genug Zeit, hier weitere Schritte gemeinsam mit der KBV zu gehen, kommentierte Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, den Vorgang gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.
Das „verbale Herumgepolter“ vonseiten der KBV sei nicht unbedingt hilfreich auf dem Weg, eine für beide Seiten angemessene Lösung zu finden – bei der es am Ende stets um die gute Versorgung der Versicherten gehen müsse, so der Sprecher weiter.
Das 2019 in Kraft getretene TSVG sieht unter anderem vor, dass im Fall von Regressen für verordnete Leistungen die betroffenen Ärzte nicht mehr die gesamten Kosten der als unwirtschaftlich erachteten Leistung den Kassen erstatten müssen, sondern nur noch den Differenzbetrag zwischen unwirtschaftlicher und wirtschaftlicher Leistung.
Die Vertragsparteien hatten sich darauf verständigt, dass dies bei fast allen Leistungen gilt, insbesondere auch bei allen Verordnungseinschränkungen und -ausschlüssen aufgrund von Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Außerdem sollte mit dem TSVG die Frist für die Verkürzung der Wirtschaftlichkeitsprüfung von vier auf zwei Jahre festgelegt werden. Auch diese gesetzliche Vorschrift wurde nun seitens der GKV offenbar aufgekündigt.
KBV-Vize Hofmeister forderte in seiner Rede vor den VV-Delegierten zudem, bei den Coronaimpfungen den Fokus „endlich auf die Praxen statt auf die Impfzentren“ zu legen. Das Impfen in Arztpraxen müsse zum Normalzustand werden – leider scheine aber manchen Landes- und Kommunalpolitikern daran gelegen zu sein, ihre Impfzentren zu schützen und damit Handlungskompetenz zu demonstrieren.
Für die „schwierige Anfangsphase“ sei die Zentrenlösung zweifelsfrei die richtige Wahl gewesen, nun müssten aber die Arztpraxen flächendeckend in das Impfgeschehen eingebunden werden. Die entsprechenden Voraussetzungen – verlässliche Belieferung und klare Regelungen zum Impfen – seien mittlerweile geschaffen. „Alles Weitere ist eine Frage des politischen Willens.“
Im Hinblick auf das Superwahljahr kritisierte Hofmeister die mangelnde Wahrnehmung der Vertragsärzteschaft in den Wahlprogrammen der Parteien. Statt bloß „vager Aussagen“, was man in der Gesundheitsversorgung nicht wolle, seien Maßnahmen gefragt, um die Struktur der ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen zu erhalten. „Wir werden mit großer Aufmerksamkeit die Positionierung der Parteien hierzu verfolgen und kritisch hinterfragen“, so Hofmeister.
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