Ärzteschaft

KBV: Wirtschaftlichkeits­prüfungen gesetzlich regeln lassen

  • Freitag, 16. April 2021
/picture alliance, Reuhl
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Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert, die zeitliche Begrenzung von Maßnah­men im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen über das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesund­heits­versorgung (GVWG) gesetzlich zu regeln.

Zugleich kritisierte sie die im GVWG vorgesehenen Pläne zur Qualitätssicherung als un­verhältnismäßig. Der Gesetzesentwurf war Anfang der Woche Thema einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsaus­schuss des Bundestages.

Die KBV plädiert dafür, dass Krankenkassen einen Antrag zur Prüfung ärztlich verordneter Leistungen maximal 18 Monate nach Ende des Verordnungsjahres stellen dürfen. Nachforderungen wären dann nach Ablauf von zwei Jahren ausgeschlossen. Dazu müsse allerdings eine Formulierung aus dem Para­grafen 45 des SGB I gestrichen werden.

KBV und GKV-Spitzenverband hatten sich vor einem Jahr darauf geeinigt, dass die Hemmung der Zwei­jah­­res­frist durch die Mitteilung eines Prüfantrags an den Arzt ausgeschlossen ist. Diese Rahmenverein­barung, aufgrund derer der Zeitraum für etwaige Nachforderungen im Sinne der Planungssicherheit der Vertragsärzte verkürzt werden sollte, hatten die Krankenkassen Ende März jedoch einseitig gekündigt. Die KBV will nunmehr eine gesetzliche Regelung erwirken, um den Ärzten eine größere Verlässlichkeit zu gewähren.

Auf Kritik stoßen bei der KBV auch die im GVWG vorgesehenen Pläne zur vergleichenden Veröffent­li­chung von Qualitätsdaten von Praxen und Krankenhäusern. Diese sehen vor, dass der Gemeinsame Bun­desausschuss „einheitliche Anforderungen für die Information der Öffentlichkeit zum Zweck der Erhö­hung der Transparenz und der Qualität der Versorgung insbesondere durch einrichtungsbezogene Ver­gleiche“ festlegen soll.

Um Patienten eine bessere Entscheidung bei der Auswahl einer Einrichtung zu ermöglichen, müssten dazu Praxen und Krankenhäuser ihre Qualitätskennzahlen veröffentlichen. Die KBV hatte bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des GVWG deutlich gemacht, dass sie sich dem gesellschaft­li­chen Wunsch nach Transparenz nicht verschließen wolle.

Die in den Verfahren der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung genutzten Indikatoren eigneten sich jedoch bislang nicht für einen sinnvollen einrichtungsbezogenen Vergleich. Denn die Fallzahlen pro Vertragsarzt seien oftmals gering und die Ergebnisse dementsprechend erst über einen sehr langen Zeit­raum aussagekräftig.

Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll außerdem die Dokumentationsrate bestehender und künf­tiger QS-Maßnahmen in den Praxen aus dem Stand auf 100 Prozent festgelegt werden. Bei Nichterfüll­ung drohen Vergütungsabschläge. Auch dies kommt bei der KBV nicht gut an: So sei die Dokumentati­ons­rate im stationären Sektor schrittweise angehoben worden, bevor es eine sanktions­bewehrte 100-Prozentpflicht gab. „Ob diese Vorgabe realistisch erfüllbar sei, bleibe ohnehin zu bezweifeln, heißt es aus der KBV.

hil/sb

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