Politik

Kritik an Linken-Antrag zur Schwangeren­konfliktberatung

  • Dienstag, 28. April 2020
/Evgeniy Kalinovskiy, stockadobecom
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Nordwalde − Die Christdemokraten für das Leben (CDL) kritisieren scharf einen Vorstoß der Linken zu mehr Flexibilität bei der Schwangerenkonfliktberatung. „Der Antrag der Fraktion Die Linke, die Beratungspflicht bei Abtreibungen während der Coronapandemie gesetzlich auszusetzen, ist ein menschenverachtender Angriff auf das Recht auf Leben und den Rechtsstaat“, sagte der Vize-Bundesvorsitzende Hubert Hüppe gestern in Nord­walde bei Münster.

Der Antrag sei darüber hinaus verfassungswidrig, da das Bundesverfassungsgericht die Beratung als zentralen Baustein der Reform des Paragraphen 218 bekräftigt habe.

Die Beratung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt soll laut CDL unter anderem dazu dienen, die Schwangere in ihren Ansprüchen, bei der Wohnungssuche, bei der Fortset­zung der Ausbildung und Problemen der Kinderbetreuung zu unterstützen. „Die Beratung dient auch nicht selten als Schutz gegenüber anderen, die die Schwangere unter Druck setzen, ihr Kind nicht weiterleben zu lassen“, so Hüppe.

Entsetzt zeigte sich Hüppe zudem über die Forderung der Linken, Schwangerschafts­ab­brüche trotz der medizinischen Einschränkungen während der Coronapandemie bevor­zugt durchzuführen. „Während zahlreiche andere Operationen und medizinische Leistun­gen, die dem Leben und der Gesundheit dienen, zurückgestellt werden, sollen ausge­rech­net rechtswidrige Eingriffe privilegiert werden“, so der ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung.

Die Linksfraktion hatte die Bundesregierung und die Länder in einem Antrag aufgefor­dert, Schwangerschaftsabbrüche als notwendige und nicht aufschiebbare medizinische Leistungen im Sinne der Pandemiebestimmungen einzustufen. In dem entsprechenden Antrag spricht die Fraktion sich zudem dafür aus, die Beratungspflicht nach Paragraf 218a Strafgesetzbuch umgehend gesetzlich auszusetzen.

Die Straffreiheit müsse gewährleistet sein, wenn auf Verlangen der Schwangeren ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der Zwölf-Wochen-Frist vorgenommen werde. Das Recht auf eine freiwillige Beratung solle aber weiter gelten.

kna

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