Politik

Beratungspflicht bei Schwangerschafts­abbruch bleibt

  • Mittwoch, 13. Mai 2020
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Berlin – Die Beratungspflicht nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz und dem Para­grafen 218a Strafgesetzbuch bleibt auch während der Coronapandemie in Kraft. Der Fa­milienausschuss des Bundestags lehnte heute einen Antrag der Linksfraktion auf Ausset­zung der Pflichtberatung ab. Für den Antrag stimmte außer den Linken die Grünen-Frak­tion, alle anderen Fraktionen votierten dagegen.

Die Linksfraktion hatte die Bundesregierung und die Länder in ihrem Antrag aufgefordert, Schwangerschaftsabbrüche als notwendige und nicht aufschiebbare medizinische Leis­tun­gen im Sinne der Pandemiebestimmungen einzustufen. Zudem hatte die Fraktion da­für plädiert, die Beratungspflicht nach Paragraf 218a Strafgesetzbuch umgehend gesetz­lich auszusetzen.

Die Straffreiheit müsse gewährleistet sein, wenn auf Verlangen der Schwangeren ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der Zwölf-Wochen-Frist vorgenommen werde. Das Recht auf eine freiwillige Beratung solle aber weiter gelten. Auch die Grünen sprachen sich im Familienausschuss dafür aus, in der „Ausnahmesituation“ der Coronapandemie auf die Pflichtberatung zu verzichten. Sie argumentierten, Krankenhäuser hätten in verschiedenen Fällen Abbrüche mit Verweis auf die Coronakrise verweigert.

Auf strikte Ablehnung stießen die Forderungen der Linken bei allen anderen Fraktionen. Eine Aussetzung der Beratungspflicht käme einer Aufkündigung des mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromisses über Schwangerschaftsabbrüche gleich, hieß es aus der Union. Die AfD nannte den Antrag der Linken einen „hinterhältigen Versuch“, die Bera­tungspflicht auszuhebeln und Schwangerschaftsabbrüche auszuweiten.

Die SPD wies darauf hin, dass Abbrüche auch während der Coronapandemie zu den medi­zinisch notwendigen Eingriffen gehörten, da sie nicht planbar seien. Die Beratung werde derzeit oft telefonisch oder online durchgeführt, die Bescheinigungen per Post oder Fax zugestellt. In diesem Sinne argumentierte auch die FDP. Zuvor hatten bereits die Christ­demokraten für das Leben (CDL) den Vorstoß der Linken zu mehr Flexibilität bei der Schwangerenkonfliktberatung scharf kritisiert.

kna

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