Ärzteschaft

Kritik an Vermittlungspflicht für Kooperationsverträge zwischen Heimen und Ärzten

  • Donnerstag, 24. Mai 2018

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat Elemente in dem neuen Eckpunktepapier zum „Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege“ kritisiert. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte das Papier gestern als einen Baustein gegen den Pflegenotstand vorgestellt. Neben der Absicht, rund 13.000 neue Vollzeitstellen in der Pflege zu schaffen, sieht der Gesetzgeber auch vor, die Zusammenarbeit zwischen Pflegeeinrichtungen und Vertragsärzten verbindlicher zu gestalten. Die Ausgestaltung dieser Pläne hat die KBV auf den Plan gerufen. 

Bislang ist es den Pflegeeinrichtungen überlassen, ob sie Kooperationsverträge mit Vertragsärzten abschließen, um die ärztliche Versorgung in ihrer Einrichtung zu verbessern. Diese Soll-Regelung soll künftig zu einer Muss-Regelung werden. Zudem sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) dazu verpflichtet werden, bei Vorliegen eines entsprechenden Antrags einer Pflegeeinrichtung einen Kooperations­vertrag innerhalb von drei Monaten zu vermitteln.

Probleme weggeschoben

„Die Absicht, die Versorgung in Pflegeheimen zu verbessern, ist zweifelsohne richtig. Wir kritisieren jedoch die Art und Weise, wie die Politik hier vorgeht, indem sie Probleme einfach wegdelegiert“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen. Durch die vorgesehene Verpflichtung, Kooperationsverträge zwischen Pflegeheimen und Ärzten innerhalb von drei Monaten zu vermitteln, entstünde den KVen ein enormer administrativer Aufwand.

Ähnlich beurteilte die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) und die KV Hessen die Lage. „Zwang tut keiner Seite gut“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der KVN, Jörg Berling. Er sieht durch die Pläne von Spahn eine starke Bedrohung auf die Ärzteschaft zukommen. „Unser Berufsstand wird zunehmend verrechtlicht. Das freiberufliche ärztliche Berufsbild wird durch das Sozialrecht vereinnahmt“, bemängelte er. Das Gesundheitswesen gerate immer stärker in Staatshand. „Werden die Eckpunkte des Heimgesetzes so, wie sie auf dem Tisch liegen, umgesetzt, bedeutet dies den Einstieg in den Nationalen Gesundheitsdienst“, sagte Berling.

Aus Hessen hieß es, die offenkundigen Personal- und Qualifikationsprobleme in der Pflege führten schon heute dazu, dass für einfachste Erkrankungen ein Arzt ins Heim bestellt werde, weil dort die notwendige Kompetenz fehle. „Ambulante ärztliche Versorgung darf hier nicht missbraucht werden, um Personalmangel und Ausbildungsdefizite zu substituieren und Gewinnoptimierung der Heimbetreiber zu sichern“, heißt es in einer Resolution der Vertreterversammlung der KV Hessen. Die Delegierten verwahrten sich gegen den Zwang. Dieser „löst kein Versorgungsproblem“.

Die KBV wies darauf hin, dass die KVen ihre Mitglieder ohnehin nicht zwingen können. „Vertragsärzte sind keine Angestellten der KV“, betonte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister. „Außerdem werden die Bewohner der Pflegeheime in ihrem Recht auf freie Arztwahl beschnitten. Und wie das Ganze finanziert werden soll, steht auch nirgendwo“, ergänzte der KBV-Vize.

Gassen und Hofmeister kritisierten in diesem Zusammenhang die Krankenkassen, die Entwürfe von Kooperationsverträgen, die seit Jahren vorlägen, nicht förderten. So habe die KBV mit dem GKV-Spitzenverband eine entsprechende Vereinbarung geschlossen, die bereits zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten sei.

„Allerdings haben die Kassen es bisher versäumt, großflächig von dieser Fördermöglichkeit Gebrauch zu machen, sodass noch keine entsprechend geförderten Kooperationsverträge vorliegen“, betonte Hofmeister. Den heute unbestritten existierenden Problemen in der Pflege hätte frühzeitig vorgebeugt werden können, wenn die dazu geleisteten Vorarbeiten – auch der KBV und der KVen – konsequent umgesetzt worden wären, kritisierte er. 

Die KBV-Vertragswerkstatt hatte sich bereits 2011 dem Thema Pflegeheimversorgung angenommen und das Versorgungsprogramm „Ärztliche Teambetreuung in Pflegeeinrichtungen“ entwickelt. In verschiedenen KV-Regionen bestehen laut KBV darüber hinaus weitere Ansätze zur ambulanten Versorgung von Pflegeheimen. „Auch bei diesem Thema ist die ärztliche Selbstverwaltung also längst in Vorleistung gegangen – und nun droht sie, bestraft zu werden. So geht es nicht“, betonte Gassen.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung