Politik

Kryokonservierung von Eierstockgewebe wird Kassenleistung

  • Donnerstag, 18. August 2022
Unter „Kryokonservierung“ versteht man das Aufbewahren von Zellen oder Gewebe durch Einfrieren in Stickstoff. /DKMS
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Patienten ergänzt, die eine Behandlung erhalten, die möglicherweise keimzellschädigend ist. Dies ist zum Beispiel bei verschiedenen Strahlen- oder Chemotherapien der Fall. Zusätzlich zu Ei- oder Samenzellen kann nun auch ganzes Eierstockgewebe entnommen und in flüssigem Stickstoff eingefroren werden.

Diese weitere Option, um eine spätere Schwangerschaft zu ermöglichen, ist laut G-BA vor allem für Patientin­nen relevant, bei denen eine hormonelle Stimulation der Eierstöcke – als fester Bestandteil der Behandlung vor der Eizellentnahme – nicht möglich ist, beispielsweise weil die Therapie der Grunderkrankung sofort be­ginnen muss.

Der G-BA definiert in seiner Richtlinie zur Kryokonservierung, unter welchen Voraussetzungen Ei- oder Samen­zellen beziehungsweise künftig Keimzellgewebe entnommen, aufbereitet und gelagert werden können, wel­che begleitenden medizinischen Maßnahmen zum Leistungsumfang gehören und welche qualitätssichernden Vorgaben einzuhalten sind.

Die operative Entnahme von Eierstockgewebe kommt danach für junge Frauen ab der ersten Regelblutung sowie für ältere Frauen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr infrage. Vor dem Eingriff sollen Gynäkologen mit dem Schwerpunkt „Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin“ die Patientinnen über Risiken, Erfolgsaussichten und Kontraindikationen der Kryokonservierung ausführlich informieren.

Noch keine Regelung gibt es für junge Mädchen, bei denen die Regelblutung noch nicht eingesetzt hat. „Hier ist derzeit wegen der als experimentell einzustufenden Studienlage unklar, ob sich das zugehörige medizi­nisch-wissenschaftliche Konzept zur Kryokonservierung von Eierstockgewebe und einer anschließenden Schwangerschaft auf diese Gruppe übertragen lässt und welche besonderen Anforderungen an die Leistungs­erbringer zu stellen wären“, hieß es aus dem G-BA.

Kritik kam von der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs. Sie monierte die ablehnende Haltung der Stimmenmehrheit des G-BA bei Mädchen vor der Pubertät.

Aus Sicht der Stiftung ist die Kryokonservie­rung von Eierstockgewebe für Mädchen vor der Pubertät „die ein­zig mögliche medizinische Maßnahme auf diesem Gebiet“. Durch spätere Wiedereinsetzung des konservierten Gewebes könne der natürliche Zyklus her­gestellt werden, und es sei eine Empfängnis auf natürliche Weise möglich, hieß es.

Der Beschluss des G-BA zur Kryokonservierung von Eierstockgewebe kann erst nach Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in Kraft treten. Anschließend muss der Bewertungsausschuss noch über die Höhe der ärztlichen Vergütung entscheiden. Dafür hat er maximal sechs Monate Zeit.

Die Stiftung hofft, dass das BMG die Richtlinie beanstandet. „Wir hoffen sehr, dass man sich doch noch eines Besseren besinnt und den Mädchen vor der Pubertät diese Chance auf eine eigene Familie nach Heilung ihrer Krebserkrankung nicht nimmt“, sagte Mathias Freund, Vorsitzender des Kuratoriums der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs.

hil

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