KV Baden-Württemberg gegen Blankoverordnung von Heilmitteln
Stuttgart – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg wehrt sich gegen die im geplanten Heil- und Hilfsmittelgesetz (HVVG) vorgesehene sogenannte Blankoverordnung von Physio-, Ergo- und Logotherapie. „Die vom Gesetzgeber vorgesehene Regelung, dass alleine der Physiotherapeut nach initialer ärztlicher Diagnose die Dauer einer Therapie bestimmt, ist aus unserer Sicht unverantwortlich, weil sie der Patientensicherheit entgegensteht“, sagte der KV-Vorstandsvorsitzende Norbert Metke.
Der Arzt müsse aufgrund seiner zwölfjährigen Aus- und Weiterbildung die Gesamtverantwortung für Diagnose und Therapie tragen. „Wir dürfen nicht vergessen, dass Physiotherapeuten und andere Anbieter von Heilmitteln lediglich eine dreijährige Berufsausbildung absolviert haben“, ergänzte er.
Bei der sogenannten Blankoverordnung schreiben Ärzte den Therapeuten nicht mehr per Rezept eine bestimmte Behandlung vor. Stattdessen können Physio- und Ergotherapeuten sowie Logopäden nach einer ärztlichen Untersuchung und Therapieempfehlung selbst entscheiden, welche konkrete Behandlung mit wie vielen Anwendungen für den Patienten notwendig ist. „Dabei gehen wir mit Augenmaß vor“, betonte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Die „Blankoverordnung“ würden daher zunächst in Modellvorhaben getestet.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte dem Gesetzentwurf in weiten zugestimmt, aber bei den Blankoverordnungen ebenfalls Änderungsbedarf angemeldet. „Solange die niedergelassenen Kollegen die preisbezogene Wirtschaftlichkeitsverantwortung tragen, müssen sie auch die Verordnungsmenge festlegen“, sagte KBV-Vorstand Regina Feldmann. Alternativ könne eine entsprechende Bereinigung des vertragsärztlichen Ausgabenvolumens erfolgen.
Metke forderte die Bundesregierung jetzt auf, das Gesetz in den kommenden Anhörungsverfahren entsprechend nachzubessern und dabei insbesondere ärztlichen Sachverstand einzubeziehen.
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