Ärzteschaft

KV Baden-Württemberg gegen Blankoverordnung von Heilmitteln

  • Mittwoch, 7. September 2016

Stuttgart – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg wehrt sich gegen die im geplanten Heil- und Hilfsmittelgesetz (HVVG) vorgesehene sogenannte Blanko­ver­ordnung von Physio-, Ergo- und Logotherapie. „Die vom Gesetzgeber vorgesehene Re­gelung, dass alleine der Physiotherapeut nach initialer ärztlicher Diagnose die Dauer einer The­rapie bestimmt, ist aus unserer Sicht unverantwortlich, weil sie der Patienten­sicherheit entgegensteht“, sagte der KV-Vorstandsvorsitzende Norbert Metke.

Der Arzt müsse auf­grund seiner zwölfjährigen Aus- und Weiterbildung die Gesamtverantwortung für Diag­no­se und Therapie tragen. „Wir dürfen nicht vergessen, dass Physiotherapeuten und an­de­re Anbieter von Heilmitteln lediglich eine dreijährige Berufsausbildung absolviert ha­ben“, ergänzte er.

Bei der sogenannten Blankoverordnung schreiben Ärzte den Therapeuten nicht mehr per Rezept eine bestimmte Behandlung vor. Stattdessen können Physio- und Ergo­the­ra­peuten sowie Logopäden nach einer ärztlichen Untersuchung und Therapieempfehlung selbst entscheiden, welche konkrete Behandlung mit wie vielen Anwendungen für den Pa­tienten notwendig ist. „Dabei gehen wir mit Augenmaß vor“, betonte Bundes­gesund­heits­minister Hermann Gröhe (CDU). Die „Blankoverordnung“ würden daher zunächst in Modellvorhaben getestet.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte dem Gesetzentwurf in weiten zuge­stimmt, aber bei den Blankoverordnungen ebenfalls Änderungsbedarf angemeldet. „So­lange die niedergelassenen Kollegen die preisbezogene Wirtschaftlichkeits­verantwor­tung tragen, müssen sie auch die Verordnungsmenge festlegen“, sagte KBV-Vorstand Regina Feldmann. Alternativ könne eine entsprechende Bereinigung des vertragsärzt­lichen Ausgabenvolumens erfolgen.

Metke forderte die Bundesregierung jetzt auf, das Gesetz in den kommenden Anhö­rungsverfahren entsprechend nachzubessern und dabei insbesondere ärztlichen Sach­verstand einzubeziehen.

hil

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