KV Bayerns fordert bessere Bezahlung im Bereitschaftsdienst
München – Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) unterstützt die Forderung der mittelfränkischen Kliniken nach einer besseren Finanzierung des Bereitschaftsdienstes. Zugleich appellierte er an die Vorstände und Geschäftsführer der Kliniken, sich auch mit den niedergelassenen Ärzten solidarisch zu erklären und gemeinsam für eine angemessene Vergütung der Leistungen im Bereitschaftsdienst zu kämpfen. Nur so sei die flächendeckende medizinische Versorgung der Patienten an Wochenenden und Feiertagen in Bayern auch in Zukunft aufrecht zu erhalten.
Aus Sicht des KVB-Vorstands müssten die Krankenkassen den Einsatz der Ärzte nicht nur im Bereitschaftsdienst endlich angemessen honorieren. Zugleich wies der Vorstand Behauptungen zurück, wonach die Kliniken in der ambulanten Versorgung deutlich weniger Geld für die Behandlung der Patienten bekämen als die Praxen der niedergelassenen Ärzte.
Die KVB wies darauf hin, dass nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in der ambulanten Notfallbehandlung für die Kliniken die gleichen Abrechnungsregeln gemäß Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) wie auch für die niedergelassenen Ärzte gelten. Doch die von den Krankenkassen für den Bereitschaftsdienst zur Verfügung gestellten Beträge seien weder für die Kliniken noch für die Praxen kostendeckend, so der Vorstand der KVB.
Der KV-Vorstand wies auch darauf hin, dass er im Rahmen der laufenden Reform des Bereitschaftsdienstes in Bayern durchaus das Ziel verfolge, die Notaufnahmen der Krankenhäuser von minderschweren Behandlungsfällen zu entlasten. Dabei habe es sich als zielführend erwiesen, an den Kliniken ambulante Bereitschaftspraxen einzurichten.
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