KV Bayerns schreibt weitere Regionen zur Niederlassungsförderungen aus

München – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns hat für drei Planungsbereiche neue Förderprogramme ausgeschrieben, um die ambulante ärztliche Versorgung vor Ort sicherzustellen. Gefördert werden ab sofort Hausärzte in den Planungsbereichen Simbach am Inn und Feuchtwangen sowie Kinder- und Jugendpsychiater in dem Planungsbereich Ingolstadt.
In diesen Bereichen und Professionen fördert die KV die Niederlassung oder Praxisübernahme mit bis zu 60.000 Euro. Für die Errichtung oder Übernahme einer Zweigpraxis ist ein finanzieller Zuschuss von bis zu 15.000 Euro möglich. Ebenso können Ärzte für die Anstellung eines Arztes der entsprechenden Fachgruppe bis zu 4.000 Euro pro Quartal und darüber hinaus eine finanzielle Unterstützung bei den Investitionskosten von bis zu 15.000 Euro erhalten.
Bereits niedergelassene Ärzte, die das 63. Lebensjahr überschritten haben und aktiv einen Praxisnachfolger suchen, unterstützt die KV bei der Praxisfortführung mit bis zu 4.500 Euro für vorerst vier Quartale. Zudem gewährt die KV Zuschüsse für die Weiterbildung im fachärztlichen Versorgungsbereich. Ärzte können außerdem bei der Anstellung eines Praxisassistenten einmalig bis zu 1.500 Euro in Anspruch nehmen.
Die KV-Förderungen sollen die ärztliche Versorgung vor Ort stabilisieren. „In den Planungsbereichen Feuchtwangen und Ingolstadt konnte bereits eine Verbesserung der Versorgungssituation von einer ‚bestehenden Unterversorgung‘ zu einer ‚drohenden Unterversorgung‘ erreicht werden“, berichtet die KV. Auch im niederbayerischen Simbach am Inn bestehe eine drohende Unterversorgung.
Bewerbungsschluss für die Fördermaßnahmen ist der 1. März 2019. Allerdings können laut der KV auch später eingehende Förderanträge noch Berücksichtigung finden.
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