Ärzteschaft

KV Bayern kämpft mit neuen Förderprogrammen gegen Ärztemangel

  • Freitag, 28. Juni 2019
/YakobchukOlena, stockadobecom
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München – Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat neue Förderpro­gram­me für Hausärzte und Augenärzte ausgeschrieben. Sie sollen helfen, dem Mangel an niedergelassenen Ärzten in einzelnen Regionen des Freistaats wirksam zu begegnen und die ärztliche Versorgung vor Ort zu verbessern und zu stabilisieren.

Dazu stellt die KVB für alle unterversorgten beziehungsweise drohend unterversorgten Planungsbereiche ein umfassendes Paket an Maßnahmen zur Verfügung: So wird eine Niederlassung oder Praxisübernahme in ausgewählten Regionen mit bis zu 90.000 Euro gefördert. Für die Errichtung einer Zweigpraxis ist ein finanzieller Zu­schuss von bis zu 22.500 Euro möglich.

Ebenso können Ärzte für die Anstellung eines Arztes der entsprechenden Fachgruppe bis zu 4.000 Euro pro Quartal sowie einen Zuschuss zu den nachgewiesenen Investi­tionskosten im Rahmen der Anstellung von bis zu 15.000 Euro erhalten. Auch die Be­schäftigung einer hausärztlichen Versorgungsassistentin oder einer nichtärztlichen Praxisassistentin unterstützt die KVB mit bis zu 1.500 Euro.

Ärzten, die das 63. Lebensjahr bereits überschritten haben und aktiv einen Praxis­nach­folger suchen, greift die KVB bei der Praxisfortführung mit bis zu 4.500 Euro je Quartal unter die Arme. In den Genuss dieser Fördergelder kommen Hausärzte in den unterfränkischen Planungsbereichen Gerolzhofen und Schweinfurt Nord sowie im mittelfränkischen Planungsbereich Scheinfeld. Denn in diesen Regionen droht jeweils eine Unterversorgung.

Für Augenärzte gibt es die neuen Fördermöglichkeiten in den mittelfränkischen Land­kreisen Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim sowie in Weißenburg-Gunzenhausen, da sie ebenfalls drohend unterversorgt sind.

Im Planungsbereich Weißenburg-Gunzenhausen bietet die KVB darüber hinaus für Augenärzte eine spezielle Praxisaufbauförderung. Interessierte Augenärzte können hier einen quartalsweisen Zuschuss in Höhe von bis zu 85 Prozent des durchschnittli­chen Honorarumsatzes der jeweiligen Fachgruppe erhalten.

hil/sb

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