Bayrische Kliniken und Ärzte streiten über Sicherstellungsauftrag

München – An der geplanten Reform der Notfallversorgung scheiden sich in Bayern die Geister: Während die Bayrische Krankenhausgesellschaft (BKG) es begrüßen würde, wenn der Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung in den sprechstundenfreien Zeiten auf die Länder übergehen würde, lehnt die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) derartige Pläne rigoros ab.
Angesichts der Entwicklung der vergangenen Jahre hält BKG-Präsident Siegfried Hasenbein die vom Gesundheitsministerium angedachte Einrichtung sogenannter integrierter Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern für folgerichtig. „Entscheidend für eine gute Patientenversorgung ist die funktionierende Kooperation von Klinik und niedergelassenen Ärzten vor Ort“, unterstrich Hasenbein bei einem Pressegespräch in München.
Der KVB-Vorstand kann den entsprechenden Plänen dagegen nichts abgewinnen: „Mit rund 110 zentral gelegenen Bereitschaftspraxen und einem separaten Fahrdienst für medizinisch dringend notwendige Hausbesuche sind wir für die zukünftigen Herausforderungen in der ambulanten Versorgung aufgestellt“, heißt es in einer Erklärung des KV-Vorstands.
Der Sicherstellungsauftrag sei nicht teilbar und gelte sowohl während der üblichen Öffnungszeiten als auch außerhalb der Sprechstunden. „Wer den Sicherstellungsauftrag übernehmen möchte, muss sich bewusst sein, dass er dafür die Kosten tragen und qualifiziertes Personal finden muss - und das bei stetig steigendem Ärztemangel in Praxen und Kliniken“, warnte der Vorstand und appellierte an den Gesetzgeber, das funktionierende Notdienstsystem nicht zu gefährden.
Auf Bundesebene hatten sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Bundesärztekammer (BÄK) ebenfalls vehement gegen die Abgabe des Sicherstellungsauftrags gewendet.
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