KV Berlin gegen Verlagerung des Sicherstellungsauftrages für die Notfallversorgung

Berlin – Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin hat bekräftigt, weiterhin die Sicherstellung für die Notfallversorgung in der sprechstundenfreien Zeit übernehmen zu wollen.
Sie wehrt sich damit gegen Überlegungen aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Sicherstellung für diesen Bereich im Rahmen der geplanten Reform der Notfallversorgung zu verlagern, zum Beispiel auf die Länder.
„Wir sind uns alle einig, dass die Notfallversorgung und mit ihr die Patientensteuerung verbessert werden müssen, aber es sollten keine Gesetze verabschiedet werden, die bestehende Strukturen sowie Bemühungen der Niedergelassenen beenden beziehungsweise konterkarieren“, sagte die VV-Vorsitzende Christiane Wessel.
Die KV hatte Anfang August ein Diskussionspapier zu den Reformplänen des BMG vorgelegt. Darin fordert sie, bei der Neuordnung des Notfalldienstes vorhandene Strukturen zu nutzen und weiterzuentwickeln statt diese zu zerschlagen.
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV, Burkhard Ruppert, wies bei der Veröffentlichung des Papiers daraufhin, dass die KV zusammen mit den Krankenkassen derzeit die Notdienstversorgung in Berlin umbaue und damit ihre Handlungsfähigkeit belege. „Dies missachtet der vorliegende Gesetzentwurf, der sein Vorhaben inakzeptabel auf dem Rücken der Vertragsärzte austrägt“, heißt es im KV-Papier.
Ebenfalls im August hat ein erstes Gespräch mit den an der Notfallversorgung in Berlin Beteiligten stattgefunden, in dem das Gesetzesvorhaben und dessen Auswirkungen diskutiert wurden. Mit ihrem Beschluss vom Samstagabend hat die VV den KV-Vorstand jetzt beauftragt, diesen begonnenen Dialog fortzusetzen und die Bedeutung einer kompetenten und zuverlässigen vertragsärztlichen Versorgung hervorzuheben.
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesärztekammer (BÄK) haben in eigenen Stellungnahmen betont, der Diskussionsentwurf des BMG zur Reform der Notfallversorgung müsse noch überarbeitet werden. Hauptkritikpunkt ist auch hier der Sicherstellungsauftrag, der bei den KVen bleiben sollte, so KBV und BÄK.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: