Ärzteschaft

KV Berlin gegen Verlagerung des Sicherstellungs­auftrages für die Notfallversorgung

  • Montag, 2. September 2019
/dpa
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Berlin – Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin hat bekräftigt, weiterhin die Sicherstellung für die Notfallversorgung in der sprechstunden­freien Zeit übernehmen zu wollen.

Sie wehrt sich damit gegen Überlegungen aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Sicherstellung für diesen Bereich im Rahmen der geplanten Reform der Not­fall­versorgung zu verlagern, zum Beispiel auf die Länder.

„Wir sind uns alle einig, dass die Notfallversorgung und mit ihr die Patientensteuerung verbessert werden müssen, aber es sollten keine Gesetze verabschiedet werden, die be­stehende Strukturen sowie Bemühungen der Niedergelassenen beenden beziehungs­wei­se konter­karieren“, sagte die VV-Vorsitzende Christiane Wessel.

Die KV hatte Anfang August ein Diskussionspapier zu den Reformplänen des BMG vorge­legt. Darin fordert sie, bei der Neuordnung des Not­falldienstes vorhandene Strukturen zu nutzen und weiterzuentwickeln statt diese zu zer­schlagen.

Der stellvertre­tende Vorstandsvor­sitzende der KV, Burkhard Ruppert, wies bei der Ver­öffent­lichung des Papiers daraufhin, dass die KV zusammen mit den Krankenkassen der­zeit die Notdienst­ver­­sorgung in Berlin umbaue und damit ihre Handlungsfähigkeit bele­ge. „Dies missachtet der vorliegende Gesetzentwurf, der sein Vorhaben inakzeptabel auf dem Rücken der Ver­tragsärzte austrägt“, heißt es im KV-Papier.

Ebenfalls im August hat ein erstes Gespräch mit den an der Notfallversorgung in Berlin Beteiligten stattgefunden, in dem das Gesetzesvorhaben und dessen Auswirkungen dis­ku­tiert wurden. Mit ihrem Beschluss vom Samstagabend hat die VV den KV-Vorstand jetzt beauftragt, diesen begonnenen Dialog fortzusetzen und die Bedeutung einer kompeten­ten und zuverlässigen vertragsärztlichen Versorgung hervorzuheben.

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesärztekammer (BÄK) haben in eigenen Stellungnahmen betont, der Diskussionsentwurf des BMG zur Reform der Notfallversorgung müsse noch überarbeitet werden. Hauptkritikpunkt ist auch hier der Sicherstellungsauftrag, der bei den KVen bleiben sollte, so KBV und BÄK.

hil

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