KV Berlin unterstützt bei monoklonaler Antikörpertherapie

Berlin – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin unterstützt dabei, dass Patienten, die sich in einer frühen Phase einer COVID-19-Infektion befinden und bei denen aufgrund bestimmter Risikofaktoren ein schwerer Krankheitsverlauf und eine stationäre Behandlung zu erwarten ist, in der ambulanten Versorgung eine monoklonale Antikörpertherapie erhalten können. Bisher konnte die KV Berlin acht Vertragsarztpraxen gewinnen, die diese Infusionstherapie aktuell anbieten.
Grundlage dieses Angebots ist die im Januar in Kraft getretene Verordnung zur Vergütung der Anwendung von Arzneimitteln mit monoklonalen Antikörpern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Die Arzneimittel wurden vom BMG zentral beschafft und werden für die Verwendung im Rahmen der Infusionstherapie kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Um die Therapie in Anspruch nehmen zu können, müssen die Patienten laut KV bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Demnach müssen sie sich am Beginn einer SARS-CoV-Infektion befinden, sie sollten 50 Jahre und älter sein und bestimmte Risikofaktoren aufweisen wie Adipositas, Diabetes, Herzinsuffizienz, chronische Nierenerkrankungen, COPD oder Asthma. Diese Patienten, bei denen eine Therapie im Rahmen eines individuellen Heilversuchs angezeigt ist, können sich direkt an die acht Vertragsarztpraxen bzw. an ihre Haus- oder Fachärzte wenden.
Haus- und Fachärzte können die Patienten dann direkt im mAB-Infusionszentrum der Charité Universitätsmedizin sowie in weiteren Berliner Kliniken anmelden, wo die Infusionstherapie ebenfalls durchgeführt wird.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: