KV Bremen regt Überprüfung des GKV-Spargesetzes beim Ethikrat an

Bremen – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bremen hat den Deutschen Ethikrat angerufen, um die Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und die erklärte Wende zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik nach ethischen Kriterien überprüfen zu lassen.
Aus Sicht der KV Bremen berührt der politische Kurswechsel Grundfragen der medizinischen Versorgungsgerechtigkeit. Man würde es begrüßen, wenn der Deutsche Ethikrat das Thema aufgreifen oder in geeigneter Form in seine Beratungen einbeziehen würde, so die KV in einem Schreiben an den Ethikrat.
„Wenn die Ausgaben systematisch an die Einnahmen gekoppelt werden, entsteht die Gefahr, dass medizinisch notwendige Versorgung nicht mehr nach Bedarf, Dringlichkeit und Nutzen organisiert wird, sondern nach fiskalischer Verfügbarkeit“, erklärten die Vorstände der KV Bremen, Bernhard Rochell, Peter Kurt Josenhans und Martina Kemme.
Die ambulante Versorgung ist aus Sicht der KV in besonderer Weise von den Sparplänen betroffen. Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten trügen den größten Teil der Versorgung. Würden Mittel in der ambulanten Versorgung gekürzt, führe dies nicht abstrakt zu „Einsparungen“, sondern konkret zu weniger Behandlungszeit, weniger Terminen, längeren Wartezeiten und weniger Angebot.
Ethisch problematisch ist der KV zufolge insbesondere, dass die Folgen nicht alle Versicherten gleichermaßen treffen. Menschen mit geringem Einkommen, chronisch Kranke, ältere Patienten, psychisch Erkrankte sowie Menschen mit eingeschränkter Gesundheitskompetenz seien „stärker darauf angewiesen, dass Versorgung niedrigschwellig, erreichbar und verlässlich bleibt“, so die KV.
Eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik könne damit soziale Ungleichheit in der Versorgung verschärfen. Finanzielle Stabilität sei zweifellos eine Voraussetzung für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem. Entscheidend sei jedoch, auf welchem Weg diese Stabilität erreicht werde.
„Soll die Versorgung tatsächlich durch eine pauschale Begrenzung medizinischer Ausgaben stabilisiert werden? Oder durch strukturelle Reformen, bessere Steuerung, den Abbau ineffizienter Doppelstrukturen und eine verlässliche Finanzierung versicherungsfremder Leistungen?“, fragen die Vorstände weiter.
Mit ihrer Eingabe will die KV Bremen eine grundsätzliche Debatte darüber anstoßen, welche Folgen eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik für Patienten, Praxen und die ambulante Versorgung haben kann. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob dies ethisch vertretbar ist und welche Maßstäbe gelten.
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stabilisieren. In der Kabinettsfassung sind für 2027 16,3 Milliarden Euro an Einsparungen vorgesehen. Warken plant Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche, aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Die Beratungen finden nun im Bundestag zum Gesetz statt.
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