Ärzteschaft sieht Gesundheitswesen an einem Wendepunkt

Hannover – Der 130. Deutsche Ärztetag drängt auf eine grundlegende Überarbeitung der Reformvorhaben zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Das Gesundheitswesen stehe an einem Wendepunkt und müsse mit einer echten Reform so ausgerichtet werden, dass es auch in Zukunft finanzierbar bleibe, heißt es im Leitantrag, den das Plenum heute mit großer Mehrheit angenommen hat.
Die Ärzteschaft unterstütze deshalb grundsätzlich die Zielsetzung der Bundesregierung, das Gesamtsystem so auszurichten, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ihre Einnahmen nicht dauerhaft übersteigen.
Allerdings müssten die Neuregelungen des Entwurfs für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) hinsichtlich ihrer Folgewirkungen, ihres Zusammenspiels untereinander und der Lastenverteilung auf alle Beteiligten sauber austariert und überarbeitet werden.
Finanzielle Stabilität, Versorgungsqualität und die Belastbarkeit des Systems müssten zusammen gedacht werden und die Stabilisierung der GKV-Finanzen weder zulasten der Patientenversorgung gehen noch die beruflichen Rahmenbedingungen der Leistungserbringer verschlechtern.
So greife die im Gesetzentwurf angelegte ausschließliche Orientierung der Ausgaben an der Entwicklung der reduzierten Grundlohnrate zu kurz. „Denn ein solidarisches Gesundheitssystem muss seine Leistungen letztlich am medizinisch erforderlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung ausrichten“, so die Delegierten.
Demnach könnten unter anderem die geplanten Kürzungen bei offenen Sprechstunden und der Terminvergabe über die Rufnummer 116117 im ambulanten Bereich sowie die Streichung der vollständigen Refinanzierung von Tarifsteigerungen im stationären Sektor zu massiven Verwerfungen in der Versorgung führen, die langfristig sogar zu steigenden Kosten führen könnten.
„Das Motto des Beitragssatzstabilisierungsgesetz heißt Eile statt Sorgfalt“, kritisierte Hans Ulrich Bürger von der Ärztekammer Baden-Württemberg in der Aussprache zum Antrag. Werde es so umgesetzt wie bisher geplant, werde das zu Einschränkungen in der Versorgung führen.
Noch eindringlicher warnte Tim Knoop von der Ärztekammer Nordrhein. „Wenn wir dieses Spargesetz umsetzen müssen, stehen wir wirklich an einem Wendepunkt“, sagte er. Es werde das Gesundheitssystem auf den Kopf stellen. „Wir müssen dieses Gesetz stoppen.“ Es brauche endlich eine Politik, die die Versorgung stärke, statt sie kaputtzusparen, unterstrich auch Thomas Carl Stiller aus Niedersachsen.
Dreistufiges Gesamtkonzept
Statt eines reinen Spargesetzes sei eine echte Reform erforderlich, die auf einem stimmigen, dreistufigen Gesamtkonzept beruhen solle, heißt es dazu weiter im Leitantrag: Neben kurzfristig wirksamen Sofortmaßnahmen zur finanziellen und organisatorischen Stabilisierung des Systems brauche es mittelfristig wirksame Strukturreformen für mehr Patientenorientierung und Effizienz sowie eine nachhaltig wirksame Stärkung und Neuausrichtung der Präventionspolitik.
Dabei erwarte die Ärzteschaft „eine faire, frühzeitige und substanzielle Einbindung in diese grundlegende Neuausrichtung“, biete aber im Gegenzug an, Verantwortung sowohl bei der Ausarbeitung von Konzepten als auch bei der Umsetzung der notwendigen Schritte zu übernehmen.
Unter den notwendigen Sofortmaßnahmen nennt der Leitantrag vor allem die Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen, wie sie auch die GKV-Finanzkommission angedacht hatte. Das gelte insbesondere für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden.
Dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plane, den Zuschuss des Bundes an den Gesundheitsfonds sogar noch um Milliardenbeträge zu kürzen, bedeute de facto, „dass die Beschäftigten im Gesundheitswesen, Versicherte sowie Patientinnen und Patienten zur Konsolidierung des Bundeshaushalts herangezogen werden“.
Es sei absolut unverständlich, dass „der größte Schuldner im System, nämlich der Staat“ sich der Verantwortung entziehe, kritisierte Han Hendrik Oen von der Ärztekammer Westfalen-Lippe. „Wir brauchen das Geld und sollten es einfordern.“
Auch die Fiskalpolitik müsse gesundheitsorientiert ausgerichtet werden, wird im Leitantrag weiter gefordert. Die geplanten Mehreinnahmen durch die Erhöhung von Steuern auf Tabak, Zucker und Alkohol seien unmittelbar der Gesundheitsversorgung zuzuführen. Es sei an der Zeit, dass Public Health wichtiger wird als die Interessen der Tabak-, Alkohol- und Zuckerindustrie, mahnte dazu Stefanie Minkley aus Hessen.
Taskforce für Bürokratieabbau
Zur Umsetzung des lang versprochenen Bürokratieabbaus schlägt der Leitantrag vor, eine Taskforce aus Politik und Selbstverwaltung einzurichten. Der nun vorliegende Gesetzentwurf bewirke jedoch das Gegenteil, kritisierte Susanne Johna aus dem Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK).
So sehe der Entwurf beispielsweise eine Verdreifachung der Prüfquoten von fünf auf 15 Prozent vor – das entspreche 800.000 Arztstunden mehr pro Jahr allein in den Krankenhäusern. „Das ist unglaublich. Es kostet ein Heidengeld – und das in einem Spargesetz“, unterstrich sie.
Zudem fordert der Leitantrag, die Pharmaindustrie stärker an den Lasten zu beteiligen. Das könne kurzfristig durch eine Erhöhung des Herstellerrabatts für patentgeschützte Arzneimittel und mittelfristig durch weiterentwickelte Mechanismen bei der Preisfindung für Arzneimittel geschehen.
All diese Maßnahmen seien ordnungspolitisch sinnvoll, wären allerdings nicht ausreichend, um das in Schieflage geratene System wieder zukunftsfest aufzustellen. Dafür bedürfe es grundlegender Strukturreformen.
Hier redete Stefan Windau aus Sachsen seinen Kolleginnen und Kollegen ins Gewissen. „Eine Frage sollten wir uns stellen: Haben wir es geschafft, in den letzten Jahren in der ambulanten und stationären Versorgung ein Konzept aus einer Hand vorzulegen?“, fragte er. Die Ärzteschaft müsse es endlich schaffen, bei Debatten über strukturelle Reformen vor die Welle zu kommen.
Der Leitantrag führt dazu zuerst die Einführung eines Primärversorgungssystems an, bei dem Patientinnen und Patienten eine – in der Regel hausärztliche – Arztpraxis verbindlich wählen sollen. Zudem muss demnach eine teamorientierte Patientenversorgung gestärkt werden, bei der die Verantwortlichkeiten klar geregelt sind.
„Die ärztliche Gesamtverantwortung für Diagnose und Therapie darf nicht infrage gestellt werden. Nur auf dieser Basis können Delegation und Teamarbeit sicher zum Wohl der Patientinnen und Patienten gelingen“, heißt es im Antrag.
Auch die Notfallreform müsse bedarfsgerecht gestaltet werden, ohne dabei regional bereits funktionierende Lösungen in der sektorenübergreifenden Notfallversorgung zu zerschlagen. Dem werde der vorliegende Gesetzentwurf noch nicht gerecht. Er müsse ebenfalls grundlegend überarbeitet werden – genauso wie die Krankenhausreform.
Bei ihr seien unter anderem eine grundlegende Überarbeitung der Vorhaltevergütung, Korrekturen und Klarstellungen bei den Qualitätsvorgaben für die Leistungsgruppen sowie die Ausbesserung zahlreicher handwerklicher Schwächen in der Leistungsgruppendynamik notwendig. Besonders dringend erforderlich seien zudem Änderungen, die die Auswirkungen der Krankenhausreform auf die ärztliche Weiterbildung angemessen berücksichtigen.
Sowohl im stationären als auch im ambulanten Sektor finde die Weiterbildung unter erheblichem Versorgungs- und Effizienzdruck statt. Politik und Kostenträger müssten anerkennen, dass Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung leisten, der vollumfänglich finanziell abgebildet werden müsse, heißt es.
Streitthema Resilienz
Zusammenarbeit bietet die Ärzteschaft zudem bei einem weiteren Thema an, das derzeit zentral ist: der Stärkung von Resilienz und Krisenvorsorge. Bund und Länder werden im Leitantrag aufgefordert, gemeinsam mit der Ärzteschaft eine umfassende Resilienzstrategie zu entwickeln, die klare Abläufe, Zuständigkeiten und die Finanzierung sicherstellt.
Dazu zählt auch ein Echtzeit-Lagebild der medizinischen Versorgungssituation, wobei die Ärzteschaft an einem entsprechenden Lagezentrum zu beteiligen sein sollte. Angesichts der sicherheitspolitischen Lage spiele die zivil-militärische Zusammenarbeit im Gesundheitswesen eine immer größere Rolle, heißt es.
Besonders letzterer Satz sorgte für Diskussionen. Die Themen Resilienz und zivil-militärische Zusammenarbeit machten einen großen Teil der Aussprache zum Leitantrag aus.
Der Begriff müsse genauer definiert werden, forderte Andreas Umgelter von der Ärztekammer Berlin. Dort sehe der Rahmenplan „Zivile Verteidigung Krankenhäuser“ der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) vor, dass die Ärzteschaft sich im Ernstfall vorschreiben lassen müsse, militärisches Personal zivilem vorzuziehen.
Das bringe Ärzte in ein moralisches Dilemma, stimmte ihm Joachim Suder aus Baden-Württemberg zu. Die militärische Triage schreibe vor, „denjenigen zuerst zu behandeln, der am schnellsten zurück an die Front kann“, sagte er.
Zudem müsse bedacht werden, dass das Gesundheitssystem bereits am Anschlag arbeite. Zusätzlich die Versorgung verwundeter Soldaten in einem Bündnis- oder Verteidigungsfall zu übernehmen, könne es deshalb gar nicht leisten, wandte auch Peter Schumpich aus dem Vorstand der Ärztekammer Westfalen-Lippe (AKWL) ein. Es wäre deshalb ein falsches Signal, so zu tun, als ob es das könnte.
Ähnlich hatte zuvor auch der Baden-Württemberger Robin Maitra argumentiert. Die ärztliche Aufgabe sei der Erhalt von Gesundheit und Leben, momentan sehe er jedoch eine Entwicklung zu Hochrüstung, Militarisierung und Ausrichtung des Gesundheitswesens auf Krieg.
„Natürlich würden wir in einem Verteidigungs- oder Bündnisfall alle Kombattanten genauso behandeln wie jeden anderen Patienten“, betonte er. Aber: „Es gehört nicht zu unseren Aufgaben, dass wir als Ärzte Teil der Abschreckungspolitik sind.“
Antrag bekommt Gegenwind
Maitra hatte einen Antrag eingebracht, besagten Satz zur zivil-militärischen Zusammenarbeit aus dem Leitantrag zu streichen. Dafür erhielt er neben Zustimmung aber vor allem Gegenwind.
„Ich verstehe grundsätzlich die humanistische Haltung hinter diesem Antrag“, erklärte Dirk Altrichter von der Bayerischen Landesärztekammer. „Es ist völlig klar, niemand will Krieg und eine Militarisierung der Medizin. Aber genau deshalb sollten wir vorsichtig sein, den Ärztetag in eine geopolitische Grundsatzdiskussion zu führen.“
Die Formulierung im Leitantrag bedeute keine Unterordnung der Medizin unter militärische Bedürfnisse. Ihre humanistische Ausrichtung und die Vorbereitung auf den Ernstfall würden sich nicht ausschließen.
Insbesondere die Krankenhäuser müssten krisensicher gemacht werden, denn das seien sie derzeit nicht, wandte auch Tilman Kaethner aus Niedersachsen ein. „Wenn wir Frieden haben wollen, brauchen wir die Vorbereitung auf eine funktionierende Versorgung im militärischen Ernstfall“, unterstrich er.
Doch nicht nur die Krankenhäuser seien noch nicht ausreichend vorbereitet, sondern auch die ambulante Versorgung, erklärte Edgar Pinkowski aus dem Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK). „Ich empfehle den Antragsstellern, einen Blick ins Grundgesetz zu werfen“, sagte er. Dort sei klar geregelt, dass die zivile Seite die Bundeswehr im Ernstfall unterstützen müsse. Abschreckung funktioniere nur, wenn die Strukturen klar definiert sind und funktionieren – dafür brauche es entsprechende Vorbereitung.
Noch deutlicher wurde BÄK-Vorstandsmitglied Günther Matheis. Es könne nicht im Sinne des Ärztetages sein, die Bundeswehr zu diskreditieren und die zivil-militärische Zusammenarbeit abzulehnen, betonte er. „Resilienz erfordert Reserven. Und deshalb müssen alle Leistungserbringer für alle Krisen ausreichend ertüchtigt werden.“
Ebenso klare Widerworte erhielt Maitra von seinem Landsmann Frank Joachim Reuther. „Bei dieser geänderten Lage, die wir haben, dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und allem, was uns droht, sollen wir als Ärzte nicht sagen können, dass wir besser mit der Bundeswehr zusammenarbeiten sollen? Das ist realitätsfern“, kritisierte er. Maitras Antrag wurde letztlich mit gut drei Vierteln der abgegebenen Stimmen abgelehnt.
Die „größte Bedrohung für die Gesundheit der Bevölkerung und die Zukunft der Menschheit“ sei jedoch kein Bündnis- oder Verteidigungsfall, sondern der Klimawandel, heißt es weiter im Leitantrag: „Klimaschutz und Klimaanpassung müssen deswegen konsequent vorangetrieben werden.“
Prävention und Aufklärung zu klimainduzierten Gesundheitsrisiken seien deshalb auszubauen, verbindliche Hitzeschutzpläne und ein bundesweites Hitze-Alarmsystem zu erarbeiten sowie ein systematisches Monitoring klimabedingter Erkrankungen und Gesundheitsrisiken einzurichten.
Ein angenommener Änderungsantrag erweiterte die Forderungen noch um die möglichst zeitnahe Beendung der Verbrennung fossiler Energieträger inklusive des Wegfalls von Subventionen für deren Nutzung, die zeitnahe Dekarbonisierung des Verkehrs sowie der Energieversorgung und der Verzicht auf den Ausbau fossiler Infrastrukturen.
Diese Ergänzungen entsprächen im Wesentlichen der Beschlusslage der BÄK aus den vergangenen Jahren, kommentierte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt den Beschluss. Den Charakter des Leitantrags würden sie nicht verändern.
Dort heißt es weiter, dass zudem die Digitalisierung vorangetrieben werden müsse, wobei die Etablierung versorgungsorientierter Anwendungen, Nutzerfreundlichkeit und die Betriebsstabilität besondere Schwerpunkte sein müssten.
Keine KI ohne den Menschen
So solle sich auch der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) an den Bedürfnissen der ärztlichen Praxis orientieren: Sie solle dokumentationsentlastend wirken, klinische Entscheidungsunterstützung bieten, Fehlverordnungen reduzieren, von Bürokratie entlasten und so zu einer Stärkung der Versorgungsqualität und Sicherheit für Patientinnen und Patienten beitragen.
Der Einsatz von KI sei so zu gestalten, dass die ärztliche Gesamtverantwortung für Diagnose und Therapie gewahrt bleibe und die ärztliche Zuwendung zu den Patientinnen und Patienten gestärkt werde.
Dies unterstrich auch Melanie Rubenbauer von der Ärztekammer Bayerns. KI ohne ärztliche Kontrolle sei allein nicht tragbar. Anwendende müssten bei jeder KI wissen, mit welchen Daten sie wie trainiert wurde – es werde immer Ärzte brauchen, die KI angemessen anwenden können.
Es drohe eine gefährliche Schieflage, wenn Ärzte die Verantwortung für Black-Box-Entscheidungen von KI-Algorithmen tragen würden, betonte auch Dietmar Klaas aus Niedersachsen. KI müsse deshalb eine Kernkompetenz in Aus- und Weiterbildung werden und ohne ärztliche Freigabe keine Entscheidungen treffen. „KI entscheidet nicht, wir Ärztinnen und Ärzte entscheiden“, sagte er.
Besonderen Widerstand der Delegierten provozierten zudem die geplanten Befugnisse der Krankenkassen zur erweiterten Auswertung von Versichertendaten. Das dürfe auf keinen Fall geschehen, forderte Wieland Dietrich von der Ärztekammer Nordrhein.
„Dann muss man aber auch ganz klar sagen, wenn der Gesetzgeber diese Aussage der Ärzteschaft ignoriert, dann müssen wir den Patienten ganz klar sagen, dass sie ihre Gesundheitsdaten nicht mehr in die Patientenakte einstellen sollen“, betonte er. „Sonst werden wir unglaubwürdig.“
Warnung vor Machtverschiebung
„Dies stellt einen Paradigmenwechseln dar“, erklärte auch Claudia Ritter-Rupp aus Bayern. Es bringe die Kassen näher in Richtung Case Management und Leistungserbringung. „Hier geht es um eine Machtverschiebung“, sagte sie. „Dann könnten wir Ärzte faktisch Ausführende eines krankenkassengeführten und datendominierten Systems werden.“ Gute Medizin bestehe jedoch nicht aus Datensätzen alleine, sondern aus einem vertrauensvollen Verhältnis im geschützten Raum. „Dieser Gesetzentwurf höhlt das ärztliche Schweigegelübde aus.“
Gefährliche Entwicklungen sieht der Leitantrag zudem bei der steigenden Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft. Darin wird der Gesetzgeber aufgefordert, den strafrechtlichen Schutz aller im Gesundheitswesen Tätigen zu verbessern und den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zu einer dahingehenden Änderung des Strafgesetzbuches des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zeitnah weiterzuverfolgen.
Auch sei zeitnah ein bundesweit einheitliches, niedrigschwelliges Meldesystem für Gewaltvorfälle im Gesundheitswesen einzuführen. Dabei könne auf den bereits entwickelten Prototypen der BÄK zurückgegriffen werden und das Meldesystem aus der Selbstverwaltung heraus betrieben werden.
Ebenfalls ressortübergreifend müsse das Thema Prävention angegangen werden. Der 130. Deutsche Ärztetag regt dahingehend die Einrichtung eines Public-Health-Fonds zur Finanzierung dieser langfristigen Aufgaben an. Dieser sei aus Haushaltsmitteln zu speisen, insbesondere durch die Einnahmen aus Steuern und Abgaben auf krankmachende Genussmittel wie Alkohol, Tabak und Zucker.
Bildung, Arbeit, Verkehr, Umwelt und Stadtentwicklung würden allesamt maßgeblich die Gesundheitschancen der Bevölkerung prägen und sich die entsprechenden Ressorts beteiligen, heißt es dazu im Antrag: „Health in all Policies ist kein bloßes programmatisches Schlagwort, sondern Ausdruck moderner staatlicher Steuerungsfähigkeit.“
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