Ärzteschaft

KBV-Delegierte haben Sorgen vor dem Rotstift

  • Freitag, 6. März 2026
/Liudmila Dutko, stock.adobe.com
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Berlin – Große Sorgenfalten bereiteten den Delegierten der heutigen Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Andeutungen aus der Gesundheitspolitik, in der ambulanten Versorgung möglicherweise den Rotstift ansetzen zu wollen. Auch die Überlegungen für schnellere Termine beim Facharzt oder die geplante Patientensteuerung erzeugen derzeit viele Fragezeichen bei den Vorständen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).

So erklärte die Vize-Vorsitzende der KV Baden-Württemberg, Doris Reinhardt, dass „Primärversorgung keine Primärvermittlung“ sei. Es sei ja „keine Vermittlung irgendwo hin, sondern in die ambulante Versorgung in den Praxen.“ Zudem dürfe bei der „Versorgung nicht Schnelligkeit“ gelten, sondern müsse sich am medizinischen Bedarf orientieren.“ Denn in den 43 Stunden pro Woche, die für die ambulante Versorgung in der Praxis vorgesehen sind, fände dann zu 100 Prozent die Versorgung statt.

Zudem brauche es auch den Mut, Menschen zu erklären, dass sie möglicherweise keine Versorgung benötigen, so Reinhardt vor den Mitgliedern der Vertreterversammlung (VV).

Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, sieht die Debatte um die Primärversorgung nur für einen kleinen Teil der Patienten als entscheidend an. Da viele Menschen einen Hausarzt hätten, müsste es für chronisch Kranke eine gute Steuerung zwischen haus- und fachärztlicher Versorgung geben ebenso für Menschen, die keinen Hausarzt haben.

Er plädierte dafür, dass es keine „One-Size-fits-all“-Lösung gebe. Denn: „Wir brauchen nicht für jeden Patienten 100 Prozent den Hausarzt. Wir brauchen auch nicht zu 100 Prozent eine digitale Ersteinschätzung.“ Aus seiner Sicht muss bei einer Steuerung auch das Ergebnis vorkommen, dass ein Mensch keine medizinische Intervention benötige. Steuere man künftig deutlich mehr zu den Fachärzten, dann müsse man diese auch stärken.

Keine Abschaffung der Honorarregelungen bei vermittelten Facharztterminen

Für eine Stärkung der Fachärzte plädiert auch Karsten Braun, KV-Chef in Baden-Württemberg. Die von der Politik beklagten lange Wartezeiten „sind die logische Konsequenz eines budgetierten Systems.“ Es sei für ihn „unanständig“, das Problem der „Terminknappheit nun den Praxen zuzuweisen.“ Das von der Bundesregierung zeitlich parallel zur VV-Sitzung beschlossene Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) sieht vor, Radiologie-Termine bei Vermittlung durch die Terminservicestelle (TSS) künftig binnen drei statt wie bislang vier Wochen stattfinden sollen. „Hier fragt sich, ob dabei echter Bedarf oder doch Bedürfnisse erfüllt werden“, kommentierte Braun.

Die außerdem im politischen Raum diskutierte Streichung der Pauschalen für Termine, die Hausärzte als dringend an die Fachärzte weiterverweisen, kritisierte er deutlich. In einem Antrag forderten die VV-Mitglieder das Bundesgesundheitsministerium sowie die Regierungsparteien „nachdrücklich“ auf, „von jeglichen Überlegungen Abstand zu nehmen, eine extrabudgetäre Vergütung im Rahmen der sogenannten TSVG-Regelung einzuschränken oder wieder der Budgetierung zu unterwerfen.“ Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

In der aktuellen Diskussion der Gesundheitspolitik über die ambulante Versorgung machte Peter Heinz von der KV Bayerns vor allem „Heuchelei“ aus. „Die Politik lernt nichts aus der Situation.“ Er regte an, dass die regionalen KVen ihre Honorarverteilungsmaßstäbe (HVM) ändern könnten, um so beispielsweise Facharzttermine nur noch bis zu einem gewissen Budget zu honorieren. Automatisch würden dann Fachärzte ihr Angebot einschränken. Diese Idee deutete auch KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen später vor Journalisten an.

Babyboomer sollen an eigene Versorgung denken

Für Bernhard Rochell, Vorstandsvorsitzender der KV Bremen, ist die „erratische Gesundheitspolitik, die immer wieder die Voraussetzungen ändert“, ein großer Teil des Problems. Blicke man weiter, stünden dabei die Themen „Steuerung aber auch Krisenresilienz des Gesundheitswesens“ im Blickpunkt. Auch um die Auswirkungen des „doppelten demografischen Desasters“, das ab Mitte der 2030er Jahre drohe sobald die Babyboomer in Rente sind und auch selbst Versorgung benötigen, abzufedern, müssten nun die Weichen gestellt werden. „Liebe Politik, ihr seid auch mehrheitlich im Alter der Babyboomer, tut was für euch, damit das System auch euch künftig gut versorgen kann“, so der Appell von Rochell.

Als starkes Signal des Zusammenhaltes der Ärzteverbände wertete es Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte sowie Vertreter der KV Bayerns, dass in das Krankenhausgesetz die Hybrid-DRG für die ambulante Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie Menschen mit Behinderung wieder aufgenommen wurde. „Das finde ich ein starkes Signal.“ Im vorherigen Gesetz der Ampelregierung wurde dies kurz vor Beschluss gestrichen, dabei war die Abrechnungsziffer 2024 noch enthalten.

Helmut Weinhart, ebenfalls von der KV Bayerns, forderte, dass diese Hybrid-DRG nun schnell umgesetzt werden müsse. In einem Antrag an die VV hieß es dazu, dass das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) nun unterjährig den sogenannten Grouper anpassen müsse, um schon 2026 wieder entsprechende Leistungen anbieten und abrechnen zu können. „Es sind nur zwei kleine Häkchen, die da vom InEK gesetzt werden müssen“, so Weinhart.

Der Ruf nach dem Gesetzgeber kam auch bei der sogenannten Bagatellgrenze bei Regressforderungen. Im Koalitionsvertrag war die Grenze von 300 Euro versprochen worden – allerdings ist dies in laufenden Gesetzgebungsverfahren noch nicht auffindbar. „Das war doch schon mit der Vorgängerregierung konsentiert“, sagte Harry Derouet von der KV Saarland. Es koste die KVen aber auch die Krankenkassen deutlich mehr pro Fall als das, was nachher der eigentliche Regress bedeute.

Honorar für Psychotherapeuten nicht absenken

Die Vertreterinnen der Psychotherapeuten betonten, dass Überlegungen der Krankenkassen, Ersteinschätzungen zunächst digital stattfinden zu lassen, zurückzuweisen sind. Weiterhin sei „der Goldstandard das persönliche Gespräch“ ist, so Anke Pielsticker. Suizidalität einer Person könne nicht digital erfasst werden. „Daher muss es lauten: Nicht digital first, sondern ärztlicher Kontakt first.“

Ulrike Böker forderte, dass es „keine Abwertung der Psychotherapie“ geben dürfe. Wenn sich ein Versorgungsbereich verbessere, dürfe dort nicht gleich wieder gekürzt werden. Sie hoffe auf den Beistand des KBV-Vorstandes in den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband, die kommende Woche weitergehen sollen. Dem schloss sich Amelie Thobaben an. „Man kann Leistungen streichen, aber das verschlechtert die Versorgung. 

bee

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