Ärzteschaft

KV Hessen kündigt Prüfvereinbarung mit den Krankenkassen

  • Dienstag, 3. Juli 2018
/snapshot, stock.adobe.com
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Frankfurt am Main – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen hat die gemeinsame Prüfvereinbarung mit den hessischen Krankenkassen gekündigt. Die Kündigung wird zum Jahresende wirksam. „Nicht zuletzt die intensiven öffentlichen Diskussionen der letzten Wochen rund um die Überprüfung ärztlicher Leistungen haben gezeigt, dass es einen dringenden Bedarf für eine Neuausrichtung bei den Prüfungen gibt“, hieß es aus dem Vorstand der KV.

Allerdings hätten diese Diskussionen „uns in dem bereits vorher bestehenden Gefühl gewisser Unwuchten in der Prüfvereinbarung bestärkt“, erklärten die KV-Vorstands­vorsitzenden Frank Dastych und Eckhard Starke. In den vergangenen Monaten hatten unter anderem Honorar­rückforderungen der Krankenkassen für verordnete Haus­besuche von Land­ärzten in Gilserberg zu Verstimmungen geführt.

„Es ist kontraproduktiv, Leistungen wie Hausbesuche gemeinsam mit den Kranken­kassen einerseits als förderungswürdig einzustufen und auf der anderen Seite gegebenenfalls diejenigen regressieren zu müssen, die sich der Mühe eines Hausbesuchs noch unterziehen. Da stimmt die Balance zwischen Regelwerk und Versorgungsrealität nicht mehr“, so die KV-Vorstandsvorsitzenden.

Dastych und Starke hatten in den vergangenen Wochen auch eine bundesweite Vereinheitlichung der Prüfvereinbarung ins Gespräch gebracht, um so für mehr Transparenz und weniger Verunsicherung unter Ärzten zu sorgen.

„Sollte eine bundeseinheitliche Regelung aber so kompliziert sein, wie das oft bei Regelungen mit vielen Partnern der Fall ist, so haben wir in unseren bald beginnenden Verhandlungen in Hessen doch ein Ziel: Wir wollen, dass Hessen in Sachen Transparenz und Rechtssicherheit im Prüfwesen ein leuchtendes Vorbild ist – so lange, bis wir das eigentliche Ziel erreicht haben, dass die Prüfungen als solche endlich abgeschafft werden“, hieß es aus dem KV-Vorstand. 

Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen erfolgen seit Anfang 2017 nach Prüfverein­barungen, die die KVen mit den Landes­­verbänden der Krankenkassen abschließen. Bei der Ausgestaltung der Prüfungen einschließlich des Prüfgegenstandes sind die regionalen Vertragspartner grundsätzlich frei. Die Prüfmethode kann deshalb regional variieren.

hil

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