Ärzteschaft

Scharfe Kritik am GKV-Spitzenverband

  • Donnerstag, 14. Februar 2019
/Kzenon, stockadobecom
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Frankfurt am Main – Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) hat den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) scharf für seine Blockadehaltung in Bezug auf die im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgeschlagenen Änderungen zu den Wirtschaftlichkeitsprüfungen kritisiert. Dabei geht es um eine Reduzierung der Zufälligkeitsprüfungen sowie die Rückführung der maximal zulässigen Frist zur nachträglichen Überprüfung von Abrechnungen von vier auf zwei Jahre vorsieht.

Bei der zweiten Anhörung des TSVG vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages gestern in Berlin hatte Doris Pfeifer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, gesagt, sie halte eine Verkürzung der Verjährungsfristen nicht für sachgerecht. Bei aufwendigen und komplexen Prüfverfahren reiche diese Zeitspanne nicht aus. Außerdem berge sie die Gefahr, das Verfahren verzögert würden. „Nachforderungen sind jetzt schon selten. Mit den neuen Regelungen würden sie zum stumpfen Schwert“, so Pfeifer.

Den Vorstandsvorsitzenden der KVH zufolge hat Pfeifer damit gezeigt, dass sich der GKV-Spitzenverband eigentlich nicht mehr für die Versorgung interessiere. „Es kann nicht sein, dass überfällige Reformen von der Institution blockiert werden, die genauso wie die ärztliche Selbstverwaltung Verantwortung für die Versorgung übernehmen müsste“, sagten die KVH-Vorstandsvorsitzenden Frank Dastych und Eckhard Starke.

Der GKV-Spitzenverband entlarve sich damit als Verwalter, dem es vorrangig um hohe Rücklagen und das Aufrechterhalten von Drohkulissen gehe. Es sei ein Skandal, dass der Gesetzentwurf eine Reduzierung bei den Zufälligkeitsprüfungen vorsehe – die Kassen dies aber genauso ablehnten wie die Rückführung der maximal zulässigen Frist zur nachträglichen Überprüfung von Abrechnungen von vier auf zwei Jahre. „Wir können nur hoffen, dass der Minister an dieser Stelle Kurs hält und zumindest diesen Schritt in die richtige Richtung geht – obwohl wir als Vorstand der KVH schon seit einiger Zeit die komplette Abschaffung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen fordern“, so Dastych und Starke.

Auch bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung stoßen die Aussagen von Doris Pfeifer auf wenig Zustimmung. „Die ablehnende Haltung des GKV-Spitzenverbands zeigt das wahre Gesicht der Kassenfunktionäre auf Bundesebene. Ihnen geht es offenbar nicht um die Versorgung ihrer Versicherten, sondern darum, mit bürokratischen Instrumenten ihrer Kontrollitis-Manie nachzugehen“, sagte Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender.

Auf der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages hatte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen betont, dass – trotz der positiven Ansätze in TSVG – die Regressbedrohung an sich nicht abgeschafft werde. Dabei zeigten Umfragen unter Medizinstudierenden, die die KBV erhoben habe, dass das Regressrisiko die Hälfte der Befragten von einer Niederlassung abschrecke.

hil/sb

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