KV Hessen für bundeseinheitliche Regeln zur Überprüfung ärztlicher Leistungen
Frankfurt am Main – Einheitliche Regeln für die Prüfung von ärztlichen Behandlungen und Verordnungen regt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen an. „Da es derzeit unrealistisch ist, die Prüfungen als Ganzes abzuschaffen, möchten wir eine Diskussion über einheitliche Prüfregeln in Deutschland anstoßen“, sagten die hessischen KV-Vorsitzenden Frank Dastych und Eckhard Starke heute in Frankfurt. Dies würde zu mehr Transparenz und einer Reduzierung der Verunsicherung führen.
Anlass des Vorstoßes sind Honorarrückforderungen der Krankenkassen für verordnete Hausbesuche von Landärzten in Gilserberg. „Das war für uns der Anlass, um auf die Krankenkassen zuzugehen und anzuregen, Hausbesuche aus den Prüfungen herauszunehmen“, so Dastych und Starke. Sie bezeichneten es als kontraproduktiv, dass man diejenigen nach der aktuellen Prüfvereinbarung sanktionieren müsse, die noch bereit dazu seien, Hausbesuche bei immobilen und in der Regel alten Patienten zu machen.
Beide kündigten an, in diesem Zuge die Prüfvereinbarung mit den hessischen Krankenkassen, die seit Anfang 2017 gilt, noch einmal vollständig zu hinterfragen. Das alleine reiche aber noch nicht aus. „Uns schwebt eine bundesweite Diskussion zu diesem Thema vor, denn schließlich haben alle niedergelassenen Ärzte, alle Prüfungsstellen und auch die Krankenkassen an dieser Stelle die gleichen Probleme“, so die KV-Vorsitzenden. Gebe es einheitliche Prüfregeln, würde dies für mehr Transparenz und weniger Unsicherheit bei den Mitgliedern sorgen.
Zwar sollten ihrer Auffassung nach regionale Anpassungen möglich bleiben, im Grundsatz aber bundeseinheitliche Regeln gelten. „Uns ist klar, dass es den Mitgliedern am liebsten wäre, wenn wir die Prüfungen insgesamt abschaffen könnten. Doch dafür müsste in diesem Bereich die Grundausrichtung des Sozialgesetzbuches V geändert werden und dafür sehen wir derzeit keine politischen Mehrheiten“, so Dastych und Starke.
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