Ärzteschaft

KV Hessen weist auf erhöhte Morbidität in dem Bundesland hin

  • Dienstag, 14. Mai 2013

Frankfurt/M. – „Der Gesetzgeber hat bereits mit der Vergütungsreform 2009 das Risiko für eine höhere Morbidität ausdrücklich auf die Krankenkassen verlagert.“ Darauf weist die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen im Honorarstreit mit den Krankenkassen des Bundeslandes hin. Danach soll sich die Gesamtvergütung, also die Summe der Honorare, die die Krankenkassen pro Jahr an die KV überweisen, am Behandlungs­bedarf orientieren.

In den aktuell gescheiterten Honorarverhandlungen hat die KV nach eigenen Angaben nachgewiesen, dass die hessischen Versicherten von besonders versorgungsintensiven Krankheiten stärker betroffen sind als die Bundesbürger im Durchschnitt. „Insbesondere bei bestimmten Depressionsformen, Asthma bronchiale oder rheumatischen Erkran­kungen zeigen die Zahlen eindeutig in Hessen einen höheren Behandlungsbedarf als im Bundesdurchschnitt“, hieß es aus der KV.

Gleiches gelte für Diabetes Typ 1 und einige weitere Stoffwechselerkrankungen. „Behaup­tungen der Kassen, es gebe in Hessen keinen höheren Behandlungsbedarf, ist dreist. Es scheint so, als müssten wir die anstehenden Schiedsamtsverhandlungen dazu nutzen, um den Krankenkassen Grundbegriffe wie den des ,Morbiditätsrisikos’ noch einmal zu erläutern“, sagten die beiden KV-Vorstandsvorsitzenden Frank Dastych und Günter Haas. 

Anfang Mai hatte die KV die Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen als gescheitert erklärt und das Schiedsamt angerufen.

hil

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