KV Nordrhein: Einigung auf Mittel für ambulante Versorgung 2026

Düsseldorf – Die Finanzmittel für die ambulante Versorgung und die Vergütung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in Nordrhein steigen im laufenden Jahr um rund 142,5 Millionen Euro.
Darauf verständigten sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die Krankenkassen und Kassenverbände im Rheinland. Sie setzen damit die bundesweiten Vorgaben für das Jahr 2026 um. Ergänzend werden alle regionalen Sonderregelungen fortgeführt.
„Erstmalig haben wir das Schiedsamt angerufen, wodurch sich die Finanzierungsverhandlungen für das Jahr 2026 bis jetzt gezogen haben“, sagte Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Er sprach von „schwierigen Verhandlungen“.
Die regionalen Verhandlungsspielräume seien in den vergangenen Jahren immer geringer geworden – so auch die Bereitschaft der Kassen zur Finanzierung. Gleichzeitig würden die Anforderungen an die Versorgungsstrukturen, insbesondere im Notdienst, und damit auch der Finanzierungsbedarf steigen.
Ein KV-Sprecher betonte auf Nachfrage, die Finanzergebnisse würden in Summe in weiten Teilen auf die auf Bundesebene getroffenen Beschlüsse zurückgehen. Im Schiedsamt konkret entschieden worden seien die Punkte Pflegeheim und Schlafförderung. Über die Strukturkostenbeteiligung der Kassen am ambulanten Notdienst habe man sich mit den Kostenträgern geeinigt.
Im Detail steigt unter Berücksichtigung der bereits auf Bundesebene vereinbarten Beschlüsse zum Orientierungspunktwert und der Veränderungsrate bei Morbidität und demografischer Entwicklung die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) in Nordrhein 2026 um gut 90,4 Millionen Euro.
Um zusätzlich etwa 52,1 Millionen Euro wächst die Vergütung für die sogenannten Einzelleistungen inklusive der Fortführung bisheriger Sondervereinbarungen und Zuschläge – dazu gehört zum Beispiel die Förderung der Knochendichtemessung.
Die Pflegeheimförderung in Nordrhein wird ebenfalls fortgeführt, wobei das Budget für 2026 auf 5,5 Millionen Euro – vor dem Hintergrund einer Vergütungssteigerung einzelner Leistungsziffern um zehn Prozent (ohne die 2025 neu eingeführte Telemedizin) – erhöht wird.
Dagegen wird die seit 2019 laufende extrabudgetäre Förderung der Schlafmedizin beendet. Die bisherigen Leistungsmengen werden vollständig in die MGV überführt.
Zusätzlich wurde sich mit den nordrheinischen Krankenkassen auf die Bereitstellung von 8,5 Millionen Euro für die Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes im Rheinland im Jahr 2026 verständigt.
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