Ärzteschaft

KV Nordrhein erreicht Verbesserungen beim Haus­arzt-Strukturvertrag

  • Mittwoch, 10. September 2014

Düsseldorf – Nachbesserungen beim Hausärzte-Strukturvertrag mit der AOK Rhein­land/Hamburg hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein erreicht. Ab Oktober sollen am Vertrag teilnehmende Hausärzte Extra-Vergütungen für Hausbesuche, Dring­lich­keitsbesuche, Pflegeheimbesuche, Überleitungsmanagement und Arzneimittelchecks erhalten. „Die im bestehenden Vertrag enthaltene Option, die Vereinbarung zu ergänzen, wurde genutzt“, sagte Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein.

Ende Juni hatten die Delegierten der KV-Vertreterversammlung den ab Juli geltenden Strukturvertrag stark kritisiert. Es fehle ein Zuschlag für Hausbesuche, außerdem seien die angesetzten Betreuungspauschalen nur sehr schwer umzusetzen. „Die Kritik ist gerechtfertigt, daher werden wir nacharbeiten“, kündigte Bernhard Brautmeier, der stellvertretende KV-Vorsitzende, auf der Vertreterversammlung an.

Im Rahmen des seit Anfang Juli geltenden Vertrags erhalten Hausärzte für den erhöhten Aufwand bei Beratung, Behandlung und Betreuung ihrer häufig multimorbiden Patienten eine zusätzliche Vergütung – maximal 7,50 Euro je Behandlungsfall. Die neuen, ab dem 1. Oktober abrechenbaren Module des Hausärzte-Strukturvertrags enthalten eine zusätzliche Vergütung für die bei der Behandlung notwendigen Haus-, Dringlichkeits- und Pflegeheimbesuche, also die Behandlung im häuslichen Umfeld der Patienten. „Das zusätzliche Geld wird von der AOK Rheinland/Hamburg extrabudgetär bereitgestellt und ist nicht Bestandteil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung“, betonte Brautmeier.

Haus- und Pflegeheimbesuche werden in dem Vertrag bis zu einer Entfernung von zehn Kilometern mit 15, ab 10,1 Kilometern mit 17,50 Euro vergütet, bei Dringlichkeits­besuchen werden 40 Euro extra bezahlt. Vergütet werden auch das Überleitungs­management, die Koordination der Behandlung mit einem Krankenhausarzt – auch telefonisch –, und der Arzneimittelcheck, bei dem der Hausarzt die Arzneimittel­verordnungen des Patienten prüft und bei Bedarf anpasst.

Ab Oktober können die Ärzte die Betreuungspauschale in bestimmten Fällen auch für Patienten geltend machen, die an einem DMP (Disease Management Programm) teilnehmen.

Am Hausärzte-Strukturvertrag können alle Haus- und Kinderärzte teilnehmen, ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Ärzte müssen lediglich den jeweiligen Behandlungsfall mit der Symbolnummer 91324 kennzeichnen. Allerdings muss der Patient in den Vertrag eingeschrieben sein. Die AOK Rheinland/Hamburg hat angekündigt, ihren Versicherten eine vorbereitete Teilnahmeerklärung zuzuschicken.

hil

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