Ärzteschaft

KV Nordrhein und Krankenkassen im Rheinland einigen sich auf Honorarzuwachs

  • Dienstag, 5. Oktober 2021
/stockWERK, stock.adobe.com
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Düsseldorf – Um gut 73 Millionen Euro steigen die Mittel für die ambulante Versorgung und die Vergü­tung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in Nordrhein im kommenden Jahr. Darauf haben sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die Krankenkassen im Rheinland geeinigt.

Mit der Vereinbarung setzen die Verhandlungspartner die bundesweiten Vorgaben für 2022 um und verständigten sich ergänzend auf die Fortführung einiger regionaler Sonderregelungen.

Unter Berücksichtigung der bereits auf Bundesebene vereinbarten Beschlüsse zum Orientierungspunkt­wert und der Veränderungsrate bei Morbidität und demografischer Entwicklung steigt die morbiditätsbe­dingte Gesamtvergütung (MGV) in Nordrhein 2022 um insgesamt 45,6 Millionen Euro.

Um zusätzlich rund 27,2 Millionen Euro wächst die Vergütung für die Einzelleistungen inklusive der Fort­führung bisheriger Sondervereinbarungen und Zuschläge – hierzu zählt etwa die Förderung ambulanter Operationen im Rheinland.

Neben der Umsetzung der Bundesvorgaben konnten sich KV Nordrhein und Krankenkassen in den dies­jährigen Verhandlungen auch auf die Fortführung weiterer nordrhein-spezifischer Abmachungen einigen.

Die extrabudgetäre Finanzierung der Schlafdiagnostik wird bis Ende 2022 weiter von den Krankenkassen getragen, ebenso die Förderung der Pflegeheimversorgung im Rheinland. Auch die seit 2020 bestehende Strukturförderung des ambulanten Notdienstes wird es im kommenden Jahr geben.

„Mit unserer Vereinbarung bewegen wir uns im Rahmen der Bundesvorgaben, die schlichtweg keine grö­ßeren Sprünge zugelassen haben. Umso wichtiger ist es, dass wir uns auf die Fortführung einiger extra­budgetärer Regelungen in Nordrhein einigen konnten“, kommentierte Frank Bergmann, Vorstandsvorsit­zender der KV Nordrhein.

Bedauerlicherweise habe man – nachdem sich bereits der GKV-Spitzenverband einer diesbezüglichen Regelung gegenüber verschlossen hatte – keine regionale Vereinbarung zu den spezifischen und auf­grund gesetzlicher Vorgaben erheblich gestiegenen Hygienekosten in der Dialyse beziehungsweise in den operativen Fachgebieten treffen können, so Bergmann.

Günter Wältermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, erklärte im Namen der Kassen im Rheinland: „Wir freuen uns, dass es den Beteiligten auch in diesem Jahr gelungen ist, frühzeitig zu einem Abschluss zu kommen. Dies belegt erneut die gute Vertragspartnerschaft im Rheinland und die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung.“

Die gemeinsame Entscheidung, die Förderung der Pflegeheimversorgung und des ambulanten Notdiens­tes fortzusetzen, trage maßgeblich dazu bei, die Versorgung weiterhin zu optimieren.

aha/EB

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