Honorarumsätze der Vertragsärzte und -psychotherapeuten leicht gestiegen

Berlin – Die Honorarumsätze der Vertragsärzte und -psychotherapeuten sind im zweiten Halbjahr 2019 im Bundesdurchschnitt leicht gestiegen. Das geht aus den neuen Honorarberichten 3/2019 und 4/2019 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor.
Danach erwirtschafteten die Praxen im Vergleich zu den Vorjahresquartalen im dritten Quartal ein Plus von 3,4 Prozent und im vierten Quartal von 1,4 Prozent. Der Umsatz je Behandlungsfall belief sich auf rund 70 Euro im dritten Quartal und auf rund 71 Euro im vierten Quartal.
Der durchschnittliche Honorarumsatz pro Arzt/Psychotherapeut betrug in beiden Quartalen vor Abzug aller Kosten jeweils knapp 57.000 Euro.
Ärzte im hausärztlichen Bereich erhielten für die vollständige Behandlung eines Patienten je Quartal im Schnitt 67 Euro. Sie erzielten einen durchschnittlichen Honorarumsatz von rund 57.000 Euro (plus drei Prozent) im dritten Quartal und rund 58.000 Euro (plus 0,8 Prozent) im vierten Quartal.
Im fachärztliche Bereich betrug der Honorarumsatz im Schnitt rund 56.000 Euro (plus 3,4 Prozent) im dritten Quartal und rund 57.000 Euro (plus 1,9 Prozent) im vierten Quartal. Je Behandlungsfall lag der Umsatz bei 71 Euro (plus 2,3 Prozent) beziehungsweise bei 72 Euro (plus 3,8 Prozent).
Im Jahresvergleich stieg der Honorarumsatz je Arzt/Psychotherapeut im Vergleich zu 2018 um 3.943 Euro auf 230.845 Euro (plus 1,7 Prozent). Je Behandlungsfall ergibt das eine Steigerung des Honorarumsatzes um 1,80 Euro auf 70,10 (plus 2,6 Prozent). Bei den Hausärzten erhöhte sich der Honorarumsatz je Arzt um 1,4 Prozent, bei den Fachärzten um 2,0 Prozent.
Die KBV weist in diesem Zusammenhang auf die Auswirkungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) hin, das Mitte Mai 2019 in Kraft getreten ist. Danach erhalten Ärzte die Behandlung eines Patienten in voller Höhe außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) vergütet, wenn der Termin durch eine Terminservicestelle vermittelt wurde.
Dasselbe gilt für offene Sprechstunden, die bestimmte Facharztgruppen seit September 2019 anbieten müssen, und die Behandlung neuer Patienten. Auch diese Fälle werden extrabudgetär vergütet.
Die Gesamtvergütung stieg laut den Honorarberichten im dritten Quartal 2019 um 3,8 Prozent auf 364,5 Millionen Euro, im vierten Quartal um 3,4 Prozent auf 331,4 Millionen Euro an.
Auffällig ist dabei ein überproportionaler Anstieg der Vergütung außerhalb der MGV um 11,3 Prozent beziehungsweise 19,4 Prozent, während die MGV nahezu konstant geblieben beziehungsweise im vierten Quartal um 4,8 Prozent gesunken ist. Grund dafür ist laut der KBV die Bereinigung aufgrund des TSVG.
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