KV Nordrhein warnt vor Gefährdung des ambulanten Notdienstes

Düsseldorf – Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) hat vor einer verminderten Leistungsfähigkeit des ambulanten Notdienstes im Rheinland gewarnt. Die Krankenhausreform, das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur möglichen Sozialversicherungspflicht vertretungsweise tätiger Ärzte sowie steigende Betriebskosten stellten die nordrheinischen Notdienstpraxen vor erhebliche Probleme.
„Die Krankenhausreform bleibt wesentlicher Bestandteil der nachhaltigen Ausgestaltung im deutschen Gesundheitssystem. Auch wenn sich im politischen Berlin derzeit nicht viel tut, so merken wir doch in Nordrhein die Auswirkungen schon massiv“, erklärten KVNO-Vorstandsvorsitzender Frank Bergmann und sein Stellvertreter Carsten König in einem gemeinsamen Statement. Ihnen zufolge geraten immer mehr Krankenhäuser in wirtschaftliche Schieflage und beantragen Insolvenz. Dies wirke sich zwangsläufig auch auf die ambulante Versorgung aus. „Denn dort, wo Krankenhäuser die Versorgung einschränken oder sogar ganz einstellen müssen, sind zuerst die niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzte gefragt, die medizinische Versorgung vor Ort aufrechtzuerhalten“, so Bergmann und König.
Insofern sei die ambulante Bedarfs- und stationäre Krankenhausplanung eng miteinander verwoben. Für Nordrhein gelte das aufgrund der Portalpraxen mit gemeinsamen Tresen in den Krankenhäusern in besonderem Maße. „Unsere Erwartungshaltung an die Politik ist daher, dass diese Standorte auch zukünftig für eine gesteuerte und zielgerichtete Versorgung der Menschen in Nordrhein aufrechterhalten bleiben müssen“, betonte der KVNO-Vorstand.
Für ihn steht fest, dass jede weitere Belastung der Mitglieder im organisierten Notdienst zu weiteren Hemmnissen bei der Entscheidung für eine Niederlassung führen wird. Angesichts der bevorstehenden Probleme insbesondere beim hausärztlichen Nachwuchs sei es nicht nachvollziehbar, dass hier einzig und allein zum Zweck der Prinzipientreue gehandelt werde. „Denn klar ist auch, dass die Sozialversicherungspflicht für Ärzte im Bereitschaftsdienst zu keinen relevanten Mehreinnahmen in den Sozialkassen führen wird, da es sich um eine Gruppe handelt, die ohnehin schon oberhalb der Bemessungsgrenze tätig ist“, verwiesen Bergmann und König. Sie befürchten das Schaffen eines großen „Verschiebebahnhofs“ von Kosten und großem bürokratischem Aufwand zwischen KV und Krankenhaus.
„Unser Appell an den Bundesgesundheitsminister lautet: Wir benötigen dringend eine realistische und pragmatische Politik im Sinne einer guten und wirtschaftlichen Patientenversorgung“, so die beiden Vorstandsvorsitzenden. Dies könne aber nur mit einem nachhaltig finanzierten ärztlichen Bereitschaftsdienst gelingen.
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