Politik

Versicherung­spflicht: Politik im Norden für Gesetzes­änderung

  • Donnerstag, 30. November 2023
/Halfpoint, stock.adobe.com
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Kiel – Die Regierungsparteien CDU und Grüne sowie die Oppositionspartei FDP wollen die Sozialversicherungspflicht im ärztlichen Bereitschaftsdienst aufheben. Die Landesregierung Schleswig-Holsteins soll sich nach ihrer Forderung beim Bund dafür einsetzen, dass sogenannte Poolärzte genau wie Notdienstärzte von der zusätzlichen Sozialversicherungspflicht befreit werden, teilten die drei Parteien heute in Kiel mit.

„Poolärzte entlasten maßgeblich ihre Kolleginnen und Kollegen im niedergelassenen Bereich und damit auch die stationären Strukturen“, sagte der CDU-Politiker Hauke Hansen. Sollte es bei der Sozial­versicherungspflicht bleiben, werde Schleswig-Holstein den größten Teil der ärztlichen Arbeitskräfte in diesem Bereich verlieren – mit entsprechend negativen Folgen für die Versorgung.

In Anbetracht des Fachkräftemangels könne nicht auf Personal verzichtet werden, erklärte auch Jasper Balke (Grüne). „Dem Urteil des Bundessozialgerichts muss deshalb eine schnelle Gesetzesanpassung auf Bundesebene folgen, um die ambulante Notdienstversorgung weiterhin sicherstellen zu können.“

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hatte nach einem Urteil des Bundessozialgerichts rund 400 Ärzten zum Jahresende gekündigt. Betroffen sind sogenannte Poolärzte, die sich am Ärztlichen Bereitschaftsdienst beteiligen, teilte die KVSH mit. Dem Urteil zufolge gelten auf Honorarbasis tätige Poolärzte im Bereitschaftsdienst nicht automatisch als Selbstständige, wenn sie in eine Notdienstorganisation eingebunden sind.

Mit dem Urteil lasse sich der ärztliche Bereitschaftsdienst nicht mehr wie gewohnt umsetzen, befürchtet auch Ex-Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP). Um weiterhin einen gut funktionierenden, flächendeckenden Bereitschaftsdienst sicherzustellen, müssten die Poolärzte durch eine Gesetzesänderung von der Sozialversicherungspflicht befreit werden, betonte er.

dpa

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