KV Sachsen-Anhalt fordert mehr Zeit für die eAU und eRezept

Magdeburg – Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsen-Anhalt hat angemahnt, die geplante Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und des elektronischen Rezepts (eRezept) zu verschieben.
Die Anwendungen dürften erst nach positiv verlaufenen Testphasen und der vollständigen Funktionsfähigkeit und Marktreife aller notwendigen Komponenten flächendeckend verpflichtend werden, fordert die Vertreterversammlung in einer Resolution.
„Die wertvolle Arbeitszeit in den Praxen der Ärzte und Psychotherapeuten muss dem Patienten zu Gute kommen und darf nicht für das Testen von unfertigen digitalen Lösungen verschwendet werden“, hieß es aus Magdeburg.
Ab Anfang Oktober sollen die Praxen mit der eAU und dem eRezept arbeiten. Ein Feldtest, der die Funktionalität der Prozesse überprüfen soll, habe aber erst Mitte August 2021 begonnen, kritisiert die Vertreterversammlung – mithin nur sechs Wochen vor dem Stichtag zur Einführung.
„Eine vollumfängliche Herstellung der für die Praxen und Patienten notwendigen Funktionsfähigkeit bis zum 1. Oktober 2021 ist unrealistisch“, lautet die Einschätzung der KV-Delegierten.
Sie betonen aber, dass Vertragsärzte und -psychotherapeuten der Digitalisierung grundsätzlich offen gegenüber stehen. „Digitale Lösungen müssen jedoch einen Mehrwert für die Praxen und die Versorgung der Patienten haben. Das ist bei den derzeitigen Anwendungen nicht der Fall“, so ihr Fazit.
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