Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung startet mit Übergangsregelung
Berlin – Eine befristete Übergangsregelung zum Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband vereinbart.
Zwar startet die eAU wie geplant am 1. Oktober – Arztpraxen, die bis dahin noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen verfügen, können aber bis 31. Dezember 2021 übergangsweise das alte Verfahren mit Nutzung des „gelben Scheins“ (Muster 1) anwenden.
„Mit der Übergangsphase kann die eAU ab 1. Oktober starten. Denn nun gibt es eine Lösung für jene Arztpraxen, die nicht rechtzeitig mit der nötigen Technik ausgestattet werden können“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel.
Praxen, die zum Starttermin über die technischen Voraussetzungen verfügten, könnten die eAU nutzen, so Kriedel. Dies ermögliche, die eAU bereits in die Praxisabläufe zu integrieren, bevor ab Januar 2022 das elektronische Rezept (E-Rezept) komme.
Trotz der nun gefundenen Übergangsregelung rät die KBV den Vertragsärzten, sich zügig auf die Umstellung vorzubereiten und unter anderem unbedingt einen KIM-Dienst zu bestellen. Denn nur mit einem Dienst für Kommunikation im Medizinwesen (KIM) können sie Krankschreibungen digital an die Krankenkassen übermitteln. Derzeit gibt es 32 von der Gematik zugelassene Anbieter – einer davon ist die KBV mit ihrem KIM-Dienst kv.dox.
Für die eAU benötigen Ärzte neben einem KIM-Dienst einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) mit mindestens einem TI-Konnektor-Update der Stufe PTV3 (E-Health-Konnektor). Um die Komfortsignatur nutzen zu können, empfiehlt die KBV einen PTV4+-Konnektor, den inzwischen alle drei Konnektoranbieter bereitstellen. Außerdem ist ein PVS-Update erforderlich, um digitale AU-Bescheinigungen erstellen, digital versenden und ausdrucken zu können.
Für die elektronische Signatur der AU-Bescheinigungen wird ferner ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation benötigt. Ärzte, die am 1. Oktober noch keinen eHBA haben, können übergangsweise die SMC-B-Karte zum Unterschreiben nutzen.
Nach den Plänen des Gesetzgebers wird die eAU in zwei Schritten eingeführt: Ab 1. Oktober übermitteln Haus- und Fachärzte Krankschreibungen elektronisch an die Krankenkassen. Ihren Patienten händigen sie einen Papierausdruck für den Arbeitgeber und einen für deren Unterlagen aus.
Die zweite Stufe beginnt am 1. Juli 2022: Ab dann übermitteln die Krankenkassen die AU-Bescheinigung an die Arbeitgeber. Patienten erhalten von ihrem Arzt nur noch für sich einen Papierausdruck.
Die KBV hatte mehrfach vor Problemen zum Start der eAU gewarnt und unter anderem kritisiert, dass es für eine Massenanwendung wie die Krankschreibung bislang keine Tests in Praxen gegeben habe. Diese sollen nun Ende August beginnen.
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